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Urteil des OLG Köln: Beitragserhöhung in der Privaten Krankenversicherung unwirksam

Juristischer Ratgeber: Krankenversicherung und Beitragsanpassung

Versicherungsnehmer von privaten Krankenversicherungen können nun möglicherweise die aufgrund von Beitragserhöhungen gezahlten zusätzlichen Beiträge der vergangenen Jahre zurückfordern. Das OLG Köln hat in einem gegen die AXA Krankenversicherung AG geführten Verfahren bestätigt, dass die Beitragsanpassungen der letzten Jahre, insbesondere ab 2014, unwirksam waren.

Das OLG führt aus, dass die Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet worden waren und fand dabei teilweise drastische Worte. Die Begründung der Versicherung habe den Versicherungsnehmer nicht in die Lage versetzt, die Gründe für die Vertragsänderung zu verstehen, nachzuvollziehen und auf ihre Plausibilität zu prüfen. Die Erläuterungen der AXA seien allgemein gehalten. Eine hinreichend klare Bezugnahme auf die Rechnungsgrundlage, welche die konkrete Prämienanpassung ausgelöst habe, erfolge nicht.

Den Erläuterungen könne der Versicherungsnehmer zwar noch entnehmen, dass eine jährliche Überprüfung der Beiträge in Bezug auf die Leistungsausgaben durchgeführt werde. Das Ergebnis der aktuellen Überprüfung werde jedoch nicht mitgeteilt. Damit sei die ausgesprochene Beitragserhöhung unwirksam mit der Folge, dass der Versicherungsnehmer die durch die Beitragserhöhung eingezogenen zusätzlichen Beiträge zurückverlangen könne.

Wenn auch Sie Kunde bei der AXA privaten Krankenversicherung sind, sollten Sie Ihre Beitragserhöhungen der letzten Jahre kostenfrei durch Kraemer.Law überprüfen lassen. Nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

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