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Berufsunfähigkeit: LV1871 erkennt Leistungsverpflichtung unbefristet an

Unser Mandant, ein erfolgreicher Management-Coach, wird wegen Depressionen berufsunfähig.
Er hat jahrelang in seine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LV1871 eingezahlt und stellt einen Leistungsantrag.

Der Versicherer schickt ihn zu einem Gutachter, welcher zwar die zur Berufsunfähigkeit führende Krankheit bestätigt, allerdings der Meinung ist, unser Mandant werde in einem halben Jahr schon wieder irgendwie in seiner alten Tätigkeit arbeiten können.

Inhalt

  1. Was hat die Versicherung gewollt ? 
  2. Was hat Kraemer.law gemacht ? 
  3. Fazit

Sie wollen Ihre Leistungspflicht durchsetzen ?

Rufen Sie uns an unter 0221 650 80 4183 oder schreiben Sie uns eine Nachricht!
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Leistungspflicht.

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1. Was hat die Versicherung gewollt ? 

Die LV1871 befristet daraufhin das Anerkenntnis, mit der Folge, dass unser Mandant ein halbes Jahr später einen vollständigen neuen Leistungsantrag mit der Gefahr einer auf der bisherigen Begutachtung aufbauenden ablehnenden Entscheidung zu stellen hätte.

Mit diesem befristeten Anerkenntnis kam der Mandant zu uns und bat uns um Unterstützung

2. Was hat Kraemer.law gemacht ? 

Nachdem wir eine umfangreiche Tätigkeitsbeschreibung der bisherigen Tätigkeit unseres Mandanten erstellt haben, schrieben wir die behandelnden Ärzte unseres Mandanten an und baten diese um eine vollständige Stellungnahme zu den Beschwerden ihres Patienten.

Sodann wandten wir uns mit einem umfangreichen außergerichtlichen Schreiben an die LV1871 und forderten diese zum unbefristeten Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit unseres Mandanten auf. Aufgrund der stichhaltigen Argumentation von Fachanwalt für Versicherungsrecht Krämer sah die LV1871 ein, dass eine weitere Weigerungshaltung aussichtslos war und erkannte die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten an.

Dieser erhält nun bis zum Vertragsende im Jahr 2053 monatlich eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.600,00 EUR.

3. Fazit

Mit einem sorgfältig vorbereiteten Aufforderungsschreiben hat Kraemer.Law unserem Mandanten einen möglicherweise existenzbedrohenden langjährigen Rechtsstreit erspart.

Haben Sie auch Fragen zur Berufsunfähigkeit oder zum Versicherungsrecht? Denn nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns in Köln unter 0221 650 80 4183 und in Bonn unter 0228 387 63 955 oder unter info@kraemer.law.

Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Hilfe dabei, die Leistungsverpflichtung bei Ihrem Versicherer durchzusetzen ?

Dann rufen Sie uns an unter 0221 650 80 4183 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus Krämer hilft Ihnen gerne!

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