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Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt nicht

Was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?

Können Sie Ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr ausüben, bleibt auch der Lohn schnell aus. Nun droht die wirtschaftliche Existenznot. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte Sie in diesem Fall vor einer solchen Situation bewahren.

Doch was ist, wenn der Ernstfall eintritt: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Was Sie tun müssen, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt und wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht jetzt helfen kann, erfahren Sie hier:

Ihre Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt nicht?
Wir finden heraus, ob eine Chance auf Auszahlung durch Ihre Versicherung besteht.
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1. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)?

Wie der Name bereits sagt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll Sie für den Fall absichern, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Hierbei ist es egal, ob Sie aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung berufsunfähig werden. Lediglich das gewöhnliche Schwinden der körperlichen und geistigen Kräfte ist meist nicht erfasst.

Beispiele:

Pianistin P ist an Parkinson erkrankt und kann daher ihr Instrument nicht mehr spielen.
Lehrerin A hat einen Burn Out erlitten und kann nicht mehr unterrichten.

2. Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Der Berufsunfähigkeitsversicherung gewährt Ihnen nur dann Zahlungen, wenn Sie dauerhaft oder zumindest für mehrere Jahre berufsunfähig sein werden. Es genügt hingegen nicht, wenn Sie nur für kurze Zeit Ihren Beruf nicht ausüben können. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch ärztliches Attest und umfangreiche Unterlagen zur Krankheitsgeschichte. Einige Versicherungsbedingungen sehen auch vor, dass die Berufsunfähigkeit z.B. nach einer mehr als sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit vermutet wird. Dies erleichtert Ihnen in vielen Fällen den Nachweis (beachten Sie aber, dass es regelmäßig zu Nachprüfungen durch einen Gutachter kommt!).

Beispiel:

Hausmeister A hat einen Unfall und kann seinen Beruf für mehrere Wochen aufgrund eines gebrochenen Armes nicht mehr nachgehen. Dies ist kein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung, da A in absehbarer Zeit wieder genesen wird. In Betracht kommen Lohnfortzahlung und Krankengeld.

Oft kommt es jedoch vor, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt. In diesem Fall lohnt sich ein genauer Blick von einem Fachanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich Ihr konkreter Beruf entscheidend. Auch wenn die Versicherungsgesellschaft oft anderer Auffassung sind – Sie müssen sich in den meisten Fällen nicht auf andere Tätigkeiten verweisen lassen. Genaueres hierzu erfahren Sie im Abschnitt zur Verweisungsklausel.

Beispiel:

Postbote P kann aufgrund einer Nervenerkrankung seine Beine nicht mehr bewegen und ist daher nicht mehr in der Lage, als Postbote tätig zu sein. Er kann nun seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen und muss sich nicht etwa auf einen Bürojob verweisen lassen.

Welcher Grad an Invalidität erreicht werden muss ist unterschiedlich. Oft müssen Sie sogar nur zu 50% berufsunfähig sein, um Zahlungen zu erhalten. Die genauen Konditionen unterscheiden sich aber von Versicherer zu Versicherer und meist liegt der Teufel im Detail. Sie sollten sich daher vor Abschluss eines Versicherungsvertrags unbedingt beraten lassen, welcher Grad zu einer Berufsunfähigkeit führt. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Versicherung nicht zahlt, gerade dann, wenn Sie das Geld dringend benötigen, leer auszugehen.

3. Wie bekomme ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, gehört zu den klassischen Versicherungen und eine Mehrzahl von Versicherungsunternehmen bietet sie daher an.

Das Problem: Der Antrag beinhaltet eine umfassende Gesundheitsprüfung. Hier wird Ihre Krankheits- und Behandlungsgeschichte der letzten Jahre abgefragt. Daneben interessiert sich der Versicherer auch für gefährliche Freizeitaktivitäten. Während einfache Krankheiten oder Verletzungen meist kein Hindernis darstellen, werden Anträge bei schweren oder häufigen Erkrankungen oft abgelehnt oder die Konditionen werden angepasst.

Oft kommt es aber auch auf die richtige Darstellung an. So kann ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht genau prüfen, welche Erkrankungen und Verletzungen Sie angeben müssen und welche Sie aufgrund der verstrichenen Zeit oder ihrer Geringfügigkeit verschweigen dürfen.

Achtung: Versuchen Sie keinesfalls, auf eigene Faust Vorerkrankungen zu verschweigen. Das kann Sie später teuer zu stehen kommen, wie wir Ihnen unten näher erläutern werden.

4. Welche alternative Versicherung gibt es?

Nicht jeder bekommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem chronisch Erkrankte werden nur schwer eine Versicherung finden. Gerade wenn Sie unter einer schweren Erkrankung leiden und voraussichtlich einmal auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen sein werden, erscheint ein Vertragsabschluss unmöglich.

Es gibt jedoch einige Alternative, mit denen Sie sich zumindest teilweise absichern können. Diese Möglichkeiten sind zwar kein vollwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), decken aber zumindest Teilrisiken ab. Auch sie gehen meist mit einer Beantwortung der Gesundheitsfragen einher, welche jedoch weniger streng bzw. umfangreich ist.

  • Erwerbsunfähigkeits­versicherung:Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt schon dann, wenn Sie nicht mehr Ihrem eigentlichen Beruf nachgehen können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt hingegen erst dann ein, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr ausüben können.
  • Dread-Disease-Versicherung:Diese Versicherung leistet einen Pauschalbetrag, wenn Ihnen eine schwere Krankheit, beispielsweise Krebs, diagnostiziert wird.
  • Grundfähigkeitsversicherung:Hier versichern Sie lediglich bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie Laufen, Sehen und Sprechen.

Aber Vorsicht: Auch in diesen Verträgen finden sich jede Menge kritischer Klauseln. Schließen Sie einen solchen Vertrag daher keinesfalls vorschnell ab, sondern lassen Sie sorgfältig prüfen, ob es sich wirklich um eine sinnvolle Alternative für Sie handelt.

5. Warum zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Das kann durchaus vorkommen. Die Versicherung begründet dies oft wie folgt:

  • Der Versicherer zweifelt an, ob Sie wirklich in dem geforderten Maße berufsunfähig sind. Beispielsweise könnte der dieser behaupten, dass Sie nicht zu 50%, sondern nur zu 25% berufsunfähig sind.
  • Sie haben bewusst oder unbewusst Vorerkrankungen verschwiegen. Die Versicherungsanstalt darf den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder von ihm zurücktreten, da Verletzungen der vorvertraglichen Regelungen vorliegen.
  • Der Versicherer hat Fallstricke in den Vertrag eingebaut.Beispielsweise wurde festgelegt, dass Sie doch auf andere „zumutbare“ Tätigkeiten verwiesen werden können („abstrakte Verweisung“; dazu unten mehr).
  • Der Versicherer stellt nach einiger Zeit die Zahlungen ein.Er geht infolge einer Nachprüfung (s.u.) nicht mehr davon aus, dass Sie dauerhaft berufsunfähig sind.

Verweigert der Versicherer bei Berufsunfähigkeit die Leistung, kann das für Sie schnell existenzbedrohend werden. Wenden Sie sich in diesem Fall zwingend an einen Fachanwalt, der auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert ist.

6. Welche Folgen hat eine Verweisungs­klausel in der BU?

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, stützt sich der Versicherer meist auf eine sog. Verweisungsklausel. Gängig sind – grob – zwei unterschiedliche Formen:

  • Die konkrete Verweisungsklausel:Danach darf die Versicherungsgesellschaft Zahlungen der BU verweigern, wenn Sie tatsächlich einen anderen Beruf ergreifen, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
  • Die abstrakte Verweisungsklausel:Diese ist für Sie deutlich kritischer, weil sie den Versicherer eher zur Verweigerung berechtigt. Denn hier kommt es darauf an, ob Sie theoretisch einen vergleichbaren Beruf ausüben könnten.

Dem Grundsatz nach sind solche Klauseln innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung zulässig. Allerdings entsteht schnell Streit über ihre richtige Auslegung. Der Versicherer muss nämlich nachweisen, dass die andere Tätigkeit tatsächlich vergleichbar mit Ihrem bisherigen Beruf ist. Entscheidende Kriterien sind insbesondere:

Einkommen, soziales Ansehen und Verwertung Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung.

Gerade hier kann Ihnen ein Anwalt bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung helfen.

7. Was ist eine Nach­prüfung in der Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Der Versicherer ist unter Umständen berechtigt, regelmäßig die eigene Leistungspflicht zu überprüfen. Das heißt, er kann z.B. in vielen Fällen verlangen, dass Sie sich einmal jährlich untersuchen lassen, um zu prüfen ob weiterhin eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Stellt sich dabei heraus, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder ausüben können, leistet der Versicherer womöglich nicht mehr und die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht mehr. Je nach Versicherungsbedingungen innerhalb der BU genügt dafür bereits, dass Sie neue Fähigkeiten erworben haben.

Aber Vorsicht! Ob die Leistungspflicht des Versicherers nachträglich entfällt, ist in aller Regel keine leicht zu beantwortende Frage. Oft decken die Nachprüfungen z.B. bloß Fehleinschätzungen und keine neuen Tatsachen auf. In diesem Fall besteht Ihr Leistungsanspruch weiterhin.

8. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt nicht: was kann ich tun?

Sollte eine Ablehnung durch die Versicherung erfolgen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht!Gerne können Sie unsere Kanzlei direkt unter +49 (0)221 650 80 4183 für Köln oder unter +49 (0)228 3876 3955 für Bonn anrufen. Alternativ können Sie uns per Mail an info@kraemer.law kontaktieren. Wir prüfen Ihren Versicherungsfall.
  • Es empfiehlt sich IMMER einen Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung & Versicherungsrecht hinzuzuziehen.In vielen Fällen werden die Schritte, die Sie selbst unternehmen können, nur wenig bringen. Die Versicherungsanstalt wird Sie schlicht zu neuen Gutachten und Attesten auffordern und Sie mit Briefverkehr überhäufen. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen aus dieser Lage. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie Vorerkrankungen vergessen oder verschwiegen haben. Denn hier verstehen Versicherer meist keinen Spaß und lassen nur schwer mit sich reden.
  • Sorgen Sie sich nicht allzu sehr und bleiben Sie hartnäckig.Mit einem Anwalt an Ihrer Seite stehen Ihre Chancen gut, Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen durchzusetzen.
  • Ruhig bleiben: Für Versicherer gehört die Verweigerung von Zahlungen schlicht zum Geschäftsmodell.Oft können auch schwere Situationen durch anwaltliche Hilfe schnell zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden. In vielen Fällen kann ein Gerichtsprozess vermieden und die Streitigkeit einvernehmlich beigelegt werden.
  • Vorsicht bei Ausschlussklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung.Sie sollten daher zügig einen Anwalt für Versicherungsrecht aufsuchen, um nicht Ihre Ansprüche zu verlieren.

9. Fazit

  • Sie gelten dann als berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf ganz oder teilweise nicht mehr nachgehen können.
  • Vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung führt der Versicherer eine umfangreiche Gesundheitsprüfung durch.
  • Bei einer Ablehnung stehen Ihnen einige Alternativen offen, welche die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht ersetzen, jedoch zumindest einige Risiken absichern.
  • Versicherer verweigern mitunter auch mit Nachweis der Berufsunfähigkeit die Zahlung.
  • Insbesondere vor Falschangaben (Probleme wegen arglistiger Täuschung) beim Vertragsschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung und vor versteckten Klauseln sollten Sie sich hüten.
  • In vielen Fällen können Streitigkeiten durch Einschaltung eines Anwalts schnell und einvernehmlich gelöst werden. Dieser verfügt über die benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten, auch zu Urteilen des Landes- sowie Bundesgerichtshof.
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