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Kraemer.Law erkämpft wegweisendes Urteil vor dem Landgericht Koblenz

Thema: Coaching und Leadgenerierung

Unser Mandant ist ein erfolgreicher Versicherungsvermittler und hatte bei einem sich selbst als Marketingexperten betitelnden Jungunternehmer aus Koblenz einen Vertrag über Marketingdienstleistungen zu einem Gesamtpreis von fast 10.000,00 EUR abgeschlossen. Leider entwickelte sich die Zusammenarbeit anders als von unserem Mandanten erhofft.

Die vom Marketingdienstleister versprochenen werthaltigen Leads entpuppten sich als nutzlos und auch ansonsten zeigte die Tätigkeit des Dienstleisters keinerlei Wirkung. Unser Mandant verlangte sodann die gezahlte Vertragssumme zurück und untersagte dem Unternehmer die Verwendung eines zuvor abgegebenen Videotestimonials. Der selbsternannte Marketingexperte verweigerte die Rückzahlung und warb weiterhin mit dem Testimonial unseres Mandanten. Dieser wandte sich sodann an Kraemer.Law.

Wir erhoben sodann Klage vor dem Landgericht Koblenz auf Rückzahlung der von unserem Mandanten geleisteten Zahlungen und Unterlassung der Verwendung des abgegebenen Videotestimonials. Ferner machten wir Schmerzensgeldansprüche zugunsten unseres Mandanten für das ohne Einwilligung zu Werbezwecken verwendete Videotestimonial geltend. Dabei zweifelten wir unter anderem die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages an, da unseres Erachtens aus dem Vertragsangebot und der Vertragsbestätigung des Marketingdienstleisters nicht hinreichend deutlich gemacht wurde, welche Tätigkeit in welchem Umfang der Dienstleister überhaupt für die monatlich hohen Vertragssummen erbringen sollte.

Das Landgericht folgte unserer Argumentation und verurteilte den Marketingdienstleister zur Rückzahlung der vollständigen Vertragssumme, zur Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 2.500,00 EUR sowie zur Unterlassung der weiteren Verwendung des Videotestimonials. Besonders erfreulich ist, dass das Gericht unsere Auffassung bestätigt und den Vertragsschluss für unwirksam erachtet, da aus den Vertragsunterlagen des Unternehmers nicht zu erkennen sei, welche Dienstleistungen der Dienstleister überhaupt monatlich für die Vertragssumme erbringen solle.

Das Urteil bestätigt, wie wichtig es ist, Verträge von Experten wie Kraemer.Law überprüfen zu lassen. Wir verfügen über umfangreiche Kenntnisse insbesondere im Online-Vertragsrecht und kennen Kniffe und Möglichkeiten, sie aus unliebsamen Verträgen herauszuholen.
Wenn auch Sie Probleme mit Ihrer gebuchten Dienstleistung haben, wenden Sie sich gerne für eine erste kostenlose Einschätzung der Rechtslage an uns unter 0228/38763955 oder info@kraemer.law.

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Dann rufen Sie uns an unter 0221 650 80 4183 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus Krämer hilft Ihnen gerne!

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