Ihr Anwalt für Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht
und Franchiserecht in Köln
Die Rechtsanwaltskanzlei Kraemer.Law in Köln vertritt im Vertriebsrecht, Handelsvertreter- und Franchiserecht sowohl Privatpersonen, Unternehmen und Versicherer.
Zu unseren Leistungen:
Kraemer.Law als Ihr Anwalt für Handelsvertreter- und Vermittlerrecht in Köln
Kanzlei für Franchiserecht Kraemer.Law in Köln
Ihr Anwalt für Vertriebsrecht in Köln
Als Anwälte für Vertriebsrecht in Köln richtet sich das Dienstleitungsangebot der Kanzlei Kraemer.Law im Bereich des Handelsvertreter- und Vermittlerrecht an Privatpersonen, Unternehmen und Versicherer.
Im Bereich des Handelsvertreterrechts betreuen und beraten wir vornehmlich Versicherungsunternehmen in allen rechtlichen Fragen in Bezug auf das Handelsvertreterverhältnis.
Ihre Vorteile
Zuverlässige, kompetente und
umfassende Beratung
Schnelle Rückmeldung und
Fallbearbeitung
Individuell auf Ihren Einzelfall
ausgelegte Problemlösung
Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles bereits im ersten Telefonat
Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung
Langjährige Erfahrung - mehr als 1000 bearbeitete Fälle seit 2007
Kundenbewertungen: Anwalt für Vertriebsrecht Markus Krämer
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Unsere Leistungen im Vertriebsrecht
Kraemer.Law betreut Sie als Kanzlei für Handelsvertreter- und Vertriebsrecht sowohl mit außergerichtlicher Beratung als auch mit Streitbeteiligung.
Darüber hinaus unterstützt Sie Kraemer.Law bei arbeitsrechtlichen Statusklagen sowie in Feldern des Wettbewerbsrechts, welche das Handelsvertreterverhältnis berühren.
Die Bearbeitung der Mandate erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger fundierter materiell-rechtlicher und forensischer Kenntnisse.
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei:
- Provisionsrückforderungen
- Vorschussrückforderungen
- Kündigungen
- Beratung während und nach der Vertragslaufzeit
- Vergütungsansprüche (Provision, Courtage etc.)
- Rückbelastungen (Storno, Vorschusszahlungen etc.)
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Nachvertragliche Vergütungsansprüche
- Provisionskontrollrechte (Abrechnung, Buchauszug etc.)
- Vertragsverstöße und deren Folgen
- Wettbewerbsverstöße und deren Folgen
- Konkurrenztätigkeit
- Ausgleichsansprüche (Abwehr) und Vertragsabwicklung
- Aufhebungsverträge
- Abwicklungsverträge
- Freistellung, Freistellungsvergütung
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Sie haben Schwierigkeiten mit Ihrem Vertrag?
Wir helfen Ihnen gerne – Schildern Sie uns Ihren Fall! Wir sind eine erfahrene Anwaltskanzlei für Vertriebsrecht. Wir informieren Sie gerne nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.
Ihr Anwalt für Franchiserecht in Köln
Kraemer.Law berät Sie sowohl als (potentieller) Franchisegeber als auch als (potentieller) Franchisenehmer. Der Franchisevertrag ist die rechtliche Verankerung der Pflichten und Rechte der beteiligten Parteien einer Franchisepartnerschaft. Er legt fest, wozu der Franchisenehmer gegenüber dem Franchisesystem verpflichtet ist, und was er im Gegenzug an Unterstützung erwarten kann.
Unsere Leistungen im Franchiserecht
In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern keine gesetzlichen Bestimmungen für den Franchisevertrag. Das führt dazu, dass sich die Verträge von System zu System erheblich unterscheiden können. Vor der Unterzeichnung eines Franchisevertrages sollte dieser also genau überprüft werden. Es empfiehlt sich, dabei mit Kraemer.Law eine spezialisierte Kanzlei zu Rate zu ziehen, welche sowohl Erfahrung im Vertrags-, Vertriebs-,Handelsvertreter- als auch im Franchiserecht hat.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen im Franchiserecht:
- Beratung und Vertretung von Franchisegebern
- Prüfung, Berechnung und Durchsetzung bzw. Abwehr eines etwaigen Ausgleichsanspruchs des Franchisenehmers analog § 89 b HGB
- Unterstützung und Vertretung bei der Durchsetzung von Rechten und Pflichten aus dem Franchiseverhältnis sowie bei der Abwehr von Ansprüchen des Vertragspartners
- Unterstützung und Vertretung bei Problemen rund um die Vertragsbeendigung und deren Abwicklung
- Markenanmeldung und Vertragsgestaltung
- Erarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Franchiseverträgen
- Prüfung der vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Franchisegebers und möglicher Verletzungen
- Markenanmeldungen und Konfliktcheck
- Rechtliche Vertretung rund um das Franchiserecht
Folgende Beratungspakete bietet Kraemer.Law
für werdende Franchisegeber an
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1-2 stündiges Briefing mit Franchise Consultant
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45 Minütiges Meeting/Call mit Mandanten
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Erstellung Franchisevertrag
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Überprüfung VVA
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1-2 stündiges Briefing mit Franchise Consultant
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45 Minütiges Meeting/Call mit Mandanten
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Erstellung Franchisevertrag
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Überprüfung VVA
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NDA
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Überprüfung Handbuch
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1-2 stündiges Briefing mit Franchise Consultant
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45 Minütiges Meeting/Call mit Mandanten
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Erstellung Franchisevertrag
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Überprüfung VVA
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NDA
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Überprüfung VVA
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Überprüfung Handbuch
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Vorvertrag
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Rechtliche Begleitung / Finalisierung Verträge mit ersten drei Franchisepartnern
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Wir helfen Ihnen gerne – Schildern Sie uns Ihren Fall! Wir sind eine erfahrene Kanzlei für Franchiserecht. Wir informieren Sie gerne nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.
Mehr Themen unserer Kanzlei
Franchiserecht und Datenschutz – wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
Immer wieder kommt bei der rechtlichen Begleitung von Franchisesystemen die Frage auf, ob der Franchisegeber mit seinen Franchisepartnern Auftragverarbeitungsverträge (AVV) schließen muss, soweit er z.B. für die Franchisepartner die Lieferungen an die Kunden ausführt.
VVA nicht unterschätzen: Anfechtungsrecht des Franchisenehmers bei zu optimistischen Zahlen
Mit Urteil vom 17.05.2018 hat sich das OLG Hamburg noch einmal zum Anfechtungsrecht des Franchisenehmers bei mangelhafter vorvertraglicher Aufklärung geäußert.
Franchise-Recht: Deutscher Franchiseverband gibt Leitfaden „Franchiserecht in der Corona-Krise“ heraus
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