Wenn es um das Versicherungsrecht geht, dann sind Sie bei uns in besten Händen. Sie werden von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht in allen Belangen gegenüber Ihrem Versicherer vertreten. Besonders als Anwalt für die Berufsunfähigkeitsversicherung helfen wir dabei, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Von einer Ersteinschätzung Ihres Falles bereits beim ersten Telefonat, bis zur Rechtsvertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen, bearbeiten wir Ihren Fall kompetent und zeitgerecht und versuchen dabei das bestmögliche Resultat für Sie zu erwirken.
Kontaktieren Sie uns – die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – Was soll man nun tun? Diese Frage stellt sich jeder Betroffene. Sollten Sie von einer Verweigerung der Zahlung durch Ihre Versicherung betroffen sein, gehen Sie wie folgt vor:
Kontaktieren Sie einen Anwalt für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerne können Sie direkt mit unserer Kanzlei in Bonn Kontakt aufnehmen: +49 (0)228 687 63 955 oder per Mail an info@kraemer.law. Wir unterstützen Sie als Experte.
Bei den Versicherten herrscht viel Unsicherheit, wann die Versicherung greift und ob sie überhaupt zahlt. Sicher ist, der Versicherer gewährt nur dann Zahlungen, wenn dauerhaft oder zumindest für mehrere Jahre eine Berufsunfähigkeit eintritt. Es genügt hingegen nicht, wenn der Beruf nur für eine kurze Zeit nicht ausgeübt werden kann.
Verweigert die Versicherung die Zahlung der Beiträge aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte ein fachkundiger Anwalt zu Rate gezogen werden. Kraemer.Law vertritt viele Kunden, die durch eine Zahlungsverweigerung in existenzielle Not geraten sind. Als Anwalt für die Berufsunfähigkeitsversicherung wissen wir, dass Versicherungen eine Verweigerung der Zahlung meist so argumentieren:
Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles bereits im ersten Telefonat unter:
0228 387 63 955
Im Versicherungsrecht sind verschiedene Risiken durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags abgedeckt. Dies bedeutet, der Versicherte zahlt Beiträge an die Versicherung für den Fall, dass bei einem eintretenden Schadensfall reguliert werden muss.
Neben der Sach-, Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung zählt auch die Personenversicherung zum Versicherungsrecht. Dort angesiedelt ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese greift, wenn man seinen Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann.