Sie haben einen Schaden am Hausrat und die Versicherung möchte nicht zahlen? Als Anwalt für die Hausratversicherung hilft Kraemer.Law schnell und zuverlässig bei versicherungsrechtlichen Problemen. Wir klären den Sachverhalt und vertreten Sie auch bei einer möglichen Gerichtsverhandlung vor dem Amts- und Landgericht.
Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Hausratversicherungen auf und schildern Sie den Fall. Sie können Kraemer.Law direkt unter Köln +49 (0)221 650 80 4183, Bonn +49 (0)228 387 63 955 kontaktieren oder uns eine E-Mail zukommen lassen info@kraemer.law.
Auch wenn die Versicherung Sie kontaktiert und Druck macht, bleiben Sie ruhig. Damit ein Austausch auf Augenhöhe stattfinden kann, sollte die weitere Kommunikation über Ihren Anwalt erfolgen.
Kraemer.Law setzt sich für Sie ein. Mit einem Anwalt für Hausratversicherung stehen die Chancen gut, Ansprüche gegenüber den Versicherungen geltend zu machen.
Die Hausratversicherung sichert alle beweglichen Gegenstände Ihres Heims und kommt für Schäden auf. Zu den beweglichen Gegenständen zählen u.a. Möbel, elektrische Geräte, Kleidung, Teppiche sowie Gebrauchsgegenstände wie Waschmaschinen oder Küchengeräte. Für Schäden am Gebäude oder am festen Inventar, wie den Einbauschrank, die Heizungsanlage oder fest verlegte Fußböden kommt die Gebäudeversicherung auf. Grob lässt sich sagen, dass Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, undichte Wasserleitungen sowie Einbruch, Diebstahl und Vandalismus verursacht wurden, durch die Hausratversicherung übernommen werden. Doch entscheidend dafür sind die Versicherungsbedingungen, die ggf. Ausschlüsse beinhalten.
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