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Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung in Köln & Bonn

Kraemer.Law - Ihr Anwalt für Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Sind Sie von Problemen mit Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung betroffen? Dann sind Sie bei Kraemer.Law genau richtig. Unser erfahrenes Team im Versicherungsrecht hilft Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und sorgt dafür, dass Sie schnell und zuverlässig wieder in den Betrieb zurückkehren können. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre individuelle Beratung zu erhalten.

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Probleme mit der Betriebsunterbrechungsversicherung? Jetzt zum Erstgespräch durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Rufen Sie uns an unter +49 (0)221 650 804 183 für Köln und unter +49 (0)228 387 63 955 für Bonn oder senden Sie uns Ihre Angaben im Voraus - Wir finden heraus, wie wir Ihnen helfen können!

    Schnelle juristische Hilfe bei Problemen mit der Betriebs­unterbrechungs­versicherung

    Eine Betriebsunterbrechung kann für Unternehmen verheerende Folgen haben. Sie kann zu Umsatzeinbußen, Lieferschwierigkeiten und sogar zur Insolvenz führen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung soll in diesen Fällen helfen, die Schäden abzufedern. Wenn es jedoch Probleme bei der Durchsetzung der Ansprüche gibt, ist schnelle juristische Hilfe unerlässlich. Denn zügiges Handeln hält die finanziellen Verluste so gering wie möglich und lässt Sie schnell wieder in den Betrieb zurückkehren. Wir von Kraemer.Law sorgen dafür, dass die Ansprüche schnell geltend gemacht werden und dass die Versicherungsgesellschaft ihre Verpflichtungen erfüllt.

    Erste Hilfe beim Konflikt mit der Betriebs­unterbrechungs­versicherung

    Kontaktieren Sie einen Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung. Telefonisch erreichen Sie uns unter Köln +49 (0)221 650 80 4183, Bonn +49 (0)228 387 63 955 oder schreiben Sie uns eine E-Mail info@kraemer.law.

    Halten Sie Ruhe und bleiben Sie bestimmt, auch wenn die Versicherung mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Es ist wichtig, dass die weitere Kommunikation mit der Versicherung über Ihren Anwalt erfolgt, damit ein fairer Austausch auf Augenhöhe stattfinden kann.

    Kraemer.Law kämpft für Ihr Recht und unterstützt Sie dabei. Durch die Hilfe eines Anwalts für Betriebsunterbrechungsversicherungen stehen Ihre Chancen gut, erfolgreich Ansprüche geltend zu machen.

    Die Betriebs­unterbrechungs­versicherung macht Probleme?
    Kraemer.Law setzt sich für Ihr Recht ein. Lassen Sie sich jetzt beraten.
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    Was ist eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung

    Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Betriebsunterbrechungen absichert. Sie tritt in Kraft, wenn ein Unternehmen durch ein Ereignis, wie zum Beispiel einen Brand oder eine Naturkatastrophe, dazu gezwungen wird, den Betrieb vorübergehend einzustellen. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für den entstandenen Schaden sowie die entgangenen Einnahmen während der Unterbrechung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung in der Regel spezifisch auf das Unternehmen und seine Risiken abgestimmt sein muss, um wirksam zu sein. Es ist daher ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung beraten zu lassen, bevor man eine solche Versicherung abschließt.

    Welche Schäden deckt die Betriebs­unterbrechungs­versicherung ab

    Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt in erster Linie finanzielle Schäden ab, die durch eine Unterbrechung des Betriebs entstehen. Dazu gehören entgangene Einnahmen, die aufgrund der Unterbrechung nicht erwirtschaftet werden konnten, sowie die Kosten, die durch die Wiederherstellung des Betriebs entstehen. 

    • Entgangene Einnahmen
    • Lagerung von Waren
    • Kosten für Ersatzbetriebsräume oder -ausstattungen
    • Kosten für Ersatzteile
    • Kosten für Extrakosten (z.B. zusätzliche Transportkosten)
    • Kosten für notwendige Zusatzleistungen (z.B. Reinigungsdienste)
    • Kosten für temporäre Personalunterbringung oder -verpflegung
    • Kosten für Marketingmaßnahmen zur Wiederbelebung des Geschäfts.

    Einige Versicherungen decken auch die Kosten für Ersatzbetriebsräume oder -ausstattungen ab, wenn der reguläre Betrieb nicht weitergeführt werden kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jede Versicherung unterschiedliche Leistungen und Bedingungen hat. Es ist daher ratsam, bei Problemen mit der Versicherung, die versicherten Schäden von einem Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung prüfen zu lassen

    Welche Schäden werden nicht durch die Betriebs­unterbrechungs­versicherung abgedeckt?

    Obwohl eine Betriebsunterbrechungsversicherung dazu beiträgt, die finanziellen Schäden durch eine Unterbrechung des Betriebs abzufedern, gibt es auch Schäden, die nicht abgedeckt werden. Dazu gehören Schäden, die durch:

    • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden
    • Krieg oder Terroranschläge verursacht werden
    • Streiks oder Aussperrungen verursacht werden
    • Cyberangriffe oder Datenverlust verursacht werden
    • die Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften verursacht werden
    • eine Insolvenz des Unternehmens verursacht werden
    • eine vorhersehbare Unterbrechung des Betriebs verursacht werden

    Es ist wichtig zu beachten, dass jede Versicherung unterschiedliche Leistungen und Bedingungen hat und es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung genau über die versicherten und nicht versicherten Schäden zu informieren und sicherzustellen, dass die Versicherung den Bedürfnissen des Unternehmens entspricht. So werden auch die Probleme im Falle eines Schadens deutlich minimiert.

    Betriebs­unterbrechungs­versicherung und Corona

    Betriebsunterbrechungsversicherungen haben in den letzten Monaten eine besondere Bedeutung erlangt, da die Corona-Pandemie zu einer Vielzahl von Betriebsunterbrechungen geführt hat. Viele Unternehmen haben ihre Türen geschlossen oder mussten ihre Produktion einschränken, um sich an die geltenden Regelungen zu halten und die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dies hat zu erheblichen finanziellen Verlusten und Schwierigkeiten geführt. In diesem Zusammenhang gibt es viele Unternehmen, die sich fragen, ob ihre Betriebsunterbrechungsversicherungen die Schäden, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurden, abdecken. Die Antwort ist jedoch nicht eindeutig und hängt von den Bedingungen der jeweiligen Versicherung ab. Einige Versicherungen haben spezielle Klauseln, die die Abdeckung von Schäden durch Pandemien oder öffentliche Gesundheitskrisen ausschließen, während andere diese einschließen. Es ist daher wichtig, sich von einem erfahrenen Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Ansprüche geltend gemacht werden können und man die richtige Entscheidung trifft.

    Anwalt für Betriebs­unterbrechungs­versicherung - Vorteile bei Kraemer.Law

    Kompetent

    Kompetente und umfassende Beratung zur Betriebsunterbrechungsversicherung

    Schnell

    Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung

    Individuell

    Auf Ihren Einzelfall ausgelegte Problemlösung

    Service

    Kostenlose Ersteinschätzung per Telefon:
    Köln 0221 650 80 4183, Bonn 0228 387 63 955

    Fachwissen

    Umfassendes Wissen zur Betriebsunterbrechungsversicherung und hohe fachliche Spezialisierung

    Erfahrung

    Langjährige Erfahrung mit mehr als 1.000 bearbeiteten Versicherungsfällen seit 2007

    Mandanten Bewertungen

    Das haben unsere Mandanten über uns als Fachanwaltskanzlei zu sagen.

    Häufige Fragen zum Thema Betriebs­unterbrechungs­versicherung

    Brauche ich eine Betriebsunterbrechungs­versicherung?

    Ob ein Unternehmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung benötigt, hängt von seinen individuellen Bedürfnissen und Risiken ab. Unternehmen, die von Naturkatastrophen, Feuer oder anderen Schäden betroffen sein können, sollten in Erwägung ziehen, eine solche Versicherung abzuschließen.

    Was ist eine kleine Betriebsunterbrechungs­versicherung?

    Eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine spezielle Form der Betriebsunterbrechungsversicherung, die speziell für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) entwickelt wurde. Sie bietet in der Regel eine begrenzte Abdeckung und ist für Unternehmen geeignet, die nicht so große Risiken haben oder nicht so viel Geld für Versicherungen ausgeben möchten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jede Versicherung unterschiedliche Leistungen und Bedingungen hat und es daher ratsam ist, sich vor Abschluss einer kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung genau über die versicherten Schäden zu informieren und sicherzustellen, dass diese den Bedürfnissen des Unternehmens entspricht.

    Ist eine Betriebsunterbrechungs­versicherung das selbe wie eine Betriebsschließungs­versicherung

    Nein, eine Betriebsunterbrechungsversicherung und eine Betriebsschließungsversicherung sind nicht dasselbe. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt die finanziellen Schäden ab, die durch eine vorübergehende Unterbrechung des Betriebs entstehen, während eine Betriebsschließungsversicherung die Schäden abdeckt, die durch eine behördlich verhängte Schließung des Unternehmens entstehen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann z.B. durch Naturkatastrophen oder Feuer verursacht werden, während eine Betriebsschließungsversicherung durch das Auftreten von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger verhängt werden kann.

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