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Anwalt für Gebäudeversicherung in Köln & Bonn

Kraemer.Law hilft, wenn die Gebäude­versicherung nicht zahlen will

Als Anwalt für Gebäudeversicherung in Köln und Bonn, hilft Kraemer.Law schnell und zuverlässig bei versicherungsrechtlichen Themen – besonders, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlen will. Die Gründe können vielfältig sein und daher ist es umso wichtiger einen Fachanwalt an Ihrer Seite zu haben. Als Anwalt für Gebäudeversicherung kann Kraemer.Law schnell einschreiten, den Sachverhalt klären und auch bei einer möglichen Gerichtsverhandlung vor dem Amts- und Landgerichte Ihr Recht juristisch durchsetzen.

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Jetzt juristischen Rat zur Gebäudeversicherung einholen! Profitieren Sie von einem Erstgespräch durch einen Anwalt für Versicherungsrecht. Rufen Sie uns an unter +49 (0)221 650 804 183 für Köln und unter +49 (0)228 387 63 955 für Bonn oder senden Sie uns Ihre Angaben im Voraus - Wir finden heraus, wie wir Ihnen helfen können!

    Schnelle juristische Hilfe bei Schwierigkeiten mit der Gebäude­versicherung

    Bei der Schadensregulierung kommt es oft zu Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gebäudeversicherung und dem Versicherungsnehmer. So ist es nicht selten, dass die Versicherung dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwirft oder die Schadenshöhe bestreitet. Um auf Augenhöhe und rechtlich sicher mit Versicherungsunternehmen kommunizieren zu können, sollten Sie zeitnah einen Rechtsanwalt für Gebäudeversicherung einschalten. Kraemer.Law hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts. Mit mehr als 1.000 bearbeiteten Fällen im Versicherungsrecht verfügt Kraemer.Law über eine langjährige Erfahrung und umfassendes Wissen.

    Kontaktieren Sie einen Anwalt für Gebäudeversicherung. Sie können mit uns direkt telefonisch unter Köln +49 (0)221 650 80 4183, Bonn +49 (0)228 387 63 955 Kontakt aufnehmen oder uns eine E-Mail mit Ihrem Sachverhalt zukommen lassen Mail info@kraemer.law.

    Auch wenn die Versicherung Sie kontaktiert, bleiben Sie ruhig und hartnäckig. Die weitere Kommunikation sollte unbedingt über Ihren Anwalt laufen, damit ein Austausch auf Augenhöhe erfolgen kann.

    Kraemer.Law setzt für Sie Ihr Recht durch. Mit einem Anwalt für Gebäudeversicherung stehen die Chancen gut, Ansprüche gegenüber den Versicherungen geltend zu machen.

    Die Gebäudeversicherung zahlt nicht?
    Kraemer.Law setzt sich für die Durchsetzung Ihres Rechts gegenüber
    der Gebäudeversicherung ein. Lassen Sie sich jetzt beraten.
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    ·  Köln 0221 650 80 4183 ·  Bonn 0228 3876 3955 · Mo. – Fr. 08:00-18:00 Uhr

    Die Gebäude­versicherung

    Die Gebäudeversicherung sichert Ihr Eigenheim, denn sie kommt für Schäden am Haus, festen Inventar sowie an Nebengebäuden wie Garage und Carport auf. Zum festen Inventar gehören sämtliche Einrichtungsgegenstände, die fest mit der Immobilie verbunden sind, zum Beispiel fest verlegte Fußböden, explizit angefertigte Einbauküchen, Heizungsanlagen oder die Badewanne. Zu beachten ist, dass loses Inventar wie elektrische Geräte nicht unter die Gebäudeversicherung fallen. Bei einem Schadensfall tritt hier die Hausratversicherung in Kraft.

    Welche Schäden werden durch die Gebäude­versicherung getragen?

    • Feuer- und Brandschäden: Blitzschlag, Implosion (z. B. durch defekten Fernseher), Explosion (z. B. in Folge einer beschädigten Gasleitung), Brand, Anprall oder Absturz eines Flugzeuges sowie Teile oder Ladung, Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser
    • Leitungswasserschaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser alle wasserführenden Leitungen und angeschlossene Systeme: Leitungswasserversorgung, Abwasserrohre, Schläuche zu Geschirrspülmaschinen und Waschmaschinen, Heizungsrohre, Heizkörper, Klima- und Wärmepumpen, Durchlauferhitzer, Bad- und Küchenarmaturen
    • Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8: beschädigte Schornsteine, abgedeckte Dächer Schäden durch umgestürzte Bäume, Folgeschäden (z. B. durch eindringendes Regenwasser bei beschädigten Dach), Hagelschäden unabhängig von der Windstärke

    Welche Schäden sind nicht durch die Gebäude­versicherung abgedeckt?

    • Schäden am Hausrat: Schäden an beweglichen Objekten wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
    • Schäden an unfertigen Gebäuden: Schäden während der Bauphase oder bei Leerstand werden nicht durch die Gebäudeversicherung getragen.
    • Andere Wasserschäden: Ausschließlich Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser verursacht werden, sind mitversichert.
    • Schäden durch Wind: Schäden, die durch Wind unterhalb der Windstärke 8 verursacht wurden, werden ebenfalls nicht mitgetragen.
    • Schäden durch Krieg: Durch Krieg verursachte Schäden an Gebäuden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
    • Elementarschäden: Für Schäden durch bestimmte Naturereignisse sollte eine zusätzliche Elementarversicherung abgeschlossen werden.

    Anwalt für Gebäude­versicherung - Vorteile bei Kraemer.Law

    Kompetent

    Kompetente und umfassende Beratung zur Gebäudeversicherung

    Schnell

    Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung

    Individuell

    Auf Ihren Einzelfall ausgelegte Problemlösung

    Service

    Kostenlose Ersteinschätzung per Telefon:
    Köln 0221 650 80 4183, Bonn 0228 387 63 955

    Fachwissen

    Umfassendes Wissen zum Thema Versicherung und hohe fachliche Spezialisierung

    Erfahrung

    Langjährige Erfahrung mit mehr als 1.000 bearbeiteten Versicherungsfällen seit 2007

    Mandanten Bewertungen

    Das haben unsere Mandanten über uns als Fachanwaltskanzlei zu sagen.

    Häufige Fragen zum Thema Gebäude­versicherung

    Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten, wenn Probleme mit der Gebäudeversicherung vorliegen?

    Bei Problemen mit der Gebäudeversicherung sollten Sie zeitnah einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen, denn besonders das Thema Gebäudeversicherung umfasst viele rechtliche Vorschriften, Ausschlüsse und Klauseln. Um rechtssicher zu handeln und Ihr Recht durchzusetzen, ist ein Anwalt daher unabdingbar.

    Was sollte ich tun, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt.

    Behalten Sie Ruhe und gehen Sie nicht auf Forderungen der Versicherung ein, auch wenn diese Sie kontaktiert. Beauftragen Sie einen Anwalt für Gebäudeversicherung, um den Sachverhalt zu prüfen und rechtlich vorzugehen.

    Wie lange dauert es, bis die Gebäudeversicherung einen Schaden reguliert?

    Bis zur Klärung der Schuldfrage muss die Gebäudeversicherung keinen Schaden regulieren. Die Klärung kann allerdings viel Zeit in Anspruch nehmen, besonders wenn es vors Gericht geht.

    Warum zahlt die Gebäudeversicherung nicht bei einem Wasserschaden?

    Ist der Schaden nicht durch Leitungswasser entstanden, zahlt die Gebäudeversicherung nicht. Wasserschäden durch Starkregen, Hochwasser oder Flut sind nicht standardmäßig mitversichert und müssen zusätzlich über eine Elementarversicherung abgesichert werden.

    Ist die Heizung in der Gebäudeversicherung mitversichert?

    Wenn Heizungsrohre platzen und diese einen Leitungswasserschaden verursachen, kommt die Gebäudeversicherung für den entstandenen Schaden auf.

    Wer kommt für Wasserschäden im eigenen Haus auf?

    Hier gilt es zu klären, um welchen Wasserschaden es sich handelt. Nicht jeder Wasserschaden wird von der Gebäudeversicherung übernommen. Grundsätzlich werden Wasserschäden nur übernommen, wenn diese durch einen Leitungswasserschäden oder als Folge eines Sturms ab Windstärke 8 entstanden sind.

    Jetzt Kontakt aufnehmen

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