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Frist zur Wiederherstellung nach Flutkatastrophe: Herausforderungen für versicherte Geschädigte

 

Die Frist zur Sicherstellung der Wiederherstellung in der Gebäudeversicherung ist eigentlich nur was für die wahren Versicherungsrecht-Nerds… am 14.07.2021 jährt sich nun die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zum dritten Mal. Und plötzlich wird die Frist für hunderte versicherte Geschädigte – Dutzende davon sind Mandanten meiner Kanzlei- zu einem ernsthaften Problem, da zahlreiche Versicherer die Ausnahmesituation (Handwerkermangel, Ukrainekrieg, Kumulschaden etc.) ignorieren und sich weigern, die Frist zu verlängern. Zwar dürften sie damit im Ergebnis nicht durchdringen (Stichwort Treuwidrigkeit), aber partnerschaftliche Schadenbearbeitung sieht anders aus.

Zum Thema lief gestern ein kleiner Beitrag mit mir u.a. bei der Tagesschau. Unter folgendem Link können Sie das erste Video sehen: Kraemer.Law | Ihr Anwalt aus dem TV

Sollte bei Hochwasser die Versicherung nicht zahlen, ist ein Anwalt ebenfalls Ihr erster Ansprechpartner. Hochwasser: Versicherung zahlt nicht

 
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