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Hochwasser: Versicherung zahlt nicht

Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser?

Starkregenkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz – Was Betroffene jetzt wissen müssen

Verschüttete Keller, eingestürzte Häuser, beschädigte Fahrzeuge – welche Versicherung muss für welchen Schaden aufkommen oder was, wenn die Versicherung nicht zahlt? Betroffene der Flutkatastrophe haben viele Fragen und Probleme. Hier finden Sie auf einen Blick Informationen zu den wichtigsten Fakten:

Betroffen vom Hochwasser? Versicherung zahlt nicht?
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Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser­schäden?

Welche Versicherung bei einem Hochwasserschaden aufkommt, ist abhängig von der Art des Schadens. Bei Schäden am Gebäude, kommt die Gebäudeversicherung zu tragen, bei Schäden an (beweglichen) Hausratsgegenständen die Hausratversicherung mit zusätzlicher Elementarschadenversicherung. Ist das Auto betroffen, so wendet man sich in diesem Falle an die Kfz-Versicherung.

Gebäude- oder Wohngebäudeversicherung:

Die Gebäudeversicherung (Wohngebäudeversicherung) schützt grundsätzlich nur den Eigentümer des Gebäudes, nicht den Mieter, vor den Risiken Feuer, Sturm, Hagel und Überschwemmung. Sollte der Eigentümer keine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, so müssen die Kosten der Sanierung selbst getragen werden. Dies gilt auch bei Wohnkomplexen, denn es muss sichergestellt werden, dass der Mieter in einer trockenen Wohnung leben kann.

Hausratversicherung:

Die Hausratversicherung hingegen deckt Schäden an (beweglichen) Hausratsgegenständen ab, die durch Feuer, fließendes Wasser, Sturm, Hagel, Einbruch, Raub und Vandalismus verursacht wurden – nicht jedoch durch Naturgewalten und Naturkatastrophen. Daher muss genau geprüft werden, ob die Hausratversicherung bei Hochwasser zahlt.

Elementarschaden­versicherung:

Um bei Hochwasser- und Starkregenschäden finanziell abgesichert zu sein, bedarf es einer speziellen Zusatzversicherung – der sogenannten Elementarschadenversicherung. Diese Versicherung greift bei Schäden durch Naturgewalten, wie auch dem Hochwasser oder Starkregen. Die Elementarschadenversicherung ist eine eigenständige Versicherung und kann als Erweiterung der Wohngebäude- oder Hausratversicherung eingesetzt werden, die in der Regel nur Sturm- und Hagelschäden abdeckt. Aber Achtung: Die Elementarschadenversicherung hilft in der Regel nicht, wenn Grundwasser von unten ins Mauerwerk eindringt. Wasser muss regelmäßig von oben kommen. Oft kommt es auf den genauen Wortlaut der Vertragsklauseln an und im Zweifelsfall ist ein Sachverständiger oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen.

KFZ Teil- und Vollkaskoversicherungen:

Verschüttete Keller, eingestürzte Häuser, aber auch beschädigte Fahrzeuge – Ist das Fahrzeug durch Hochwasser oder Flut beschädigt worden, wird der Schaden der Kfz-Versicherung gemeldet.

Was leistet eine Elementar­schaden­versicherung?

Ist die Elementarschadenversicherung als Teil der Hausratversicherung abgeschlossen worden, übernimmt diese alle Schäden an beweglichen Teilen innerhalb des Hauses oder der Wohnung nach einem Hochwasser. Für Mieter ist die Elementarschadenversicherung daher eine wichtige Zusatzoption.

Als Teil der Gebäudeversicherung kommt die Elementarschadenversicherung für Schäden am und im Gebäude sowie an gelisteten Nebengebäuden auf. Die Versicherung trägt somit die Trockenlegungs- und Sanierungskosten des Gebäudes wie auch den möglichen Abriss und den gleichwertigen Neubau. Für Immobilienbesitzer ist diese Zusatzversicherung daher sehr wichtig.

Was ist, wenn ich keine Elementar­schaden­versicherung habe?

Wenn Sie keine Elementarschadenversicherung haben, kann Ihnen Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus Gerd Krämer weiterhelfen. Es ist zu prüfen, ob Ansprüche wegen unzureichender Beratung durch die Versicherungsgesellschaft oder den Versicherungsvermittler geltend gemacht werden können. Bei Gebäude- und Hausratversicherungen ist ein Elementarschadenschutz vorzusehen und zum Einschluss zu empfehlen. Dies gilt insbesondere in gefährdeten Gebieten. Der Versicherer oder Vermittler haftet somit auf Schadensersatz, wenn bei Abschluss des Versicherungsvertrages die Versicherungsmöglichkeit gegen Elementarereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung oder Starkregen nicht angegeben ist (§§ 6, 59, 63 VVG).

Hochwasser: Versicherung zahlt nicht

Dass die Versicherung nach der Hochwasserkatastrophe nicht zahlt, ist leider kein Einzelfall. Das Problem: Ohne eine Freigabe der Kostenübernahme durch die Versicherung, können Betroffene der Flutkatastrophe in der Regel keine Handwerker oder Firmen beauftragen. Dies führt oft dazu, dass auf eigene Kosten die Instandsetzungen beauftragt werden müssen, z.B. die Installation einer neuen Heizanlage, wenn man im Winter nicht frieren möchte. Wir von Kraemer.Law betreuen täglich Mandaten, die Probleme mit der Regulierung des Hochwasserschadens haben. Die Probleme können vielfältig sein:

  • Die Versicherung zahlt nicht trotz bestehender Elementarversicherung.
  • Die Versicherung zahlt nicht trotz bereits erfolgten Besuchs eines Sachverständigen.
  • Die Versicherung zahlt nicht trotz erstelltem Gutachten und vorliegender Kostenvoranschläge von Handwerkern.
  • Der Sachverständige kann den entstandenen Schaden nicht voll begutachten, da alle Sachen weggeschwemmt wurden.
  • Versicherte haben angeblich nicht alle vertraglichen Pflichten erfüllt.
  • Im Vertrag der Elementarversicherung befinden sich Ausschlussklauseln.
  • Die Versicherung schätzt den Hochwasserschaden deutlich niedriger ein.
  • Die Bearbeitung des Hochwasserschadens bei der Versicherung zieht sich unzulässig lange hin.

Wenn bei Hochwasser die Versicherung nicht zahlt, unterstützt Sie Kraemer.Law. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt sich Rechtsanwalt Markus Gerd Krämer genau mit dem Vorgehen der Versicherung aus und weiß was zu tun ist.

Was tun, wenn bei Hochwasser die Versicherung nicht zahlt?

Wenn auch nach längerer Wartezeit bei Hochwasser die Versicherung nicht zahlt, empfiehlt es sich in jedem Fall einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen. Die Schritte, die Sie selbst unternehmen können, weisen nämlich meist keinen großen Erfolg auf. Für Versicherer gehört die Verweigerung von Zahlungen schlicht zum Geschäftsmodell. Dies bemerken wir insbesondere bei der vergangenen Hochwasserkatastrophe. Viele unserer Mandanten haben kläglich versucht, mit der Versicherung in Kontakt zu treten oder wurden immer wieder vertröstet. 

Damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren, übernehmen wir für Sie die Angelegenheit. Wir verfügen über langjährige Kenntnis der versicherungsrechtlichen Bestimmungen – auch im Falle eines Hochwasserschadens. Dies bezieht ebenso Fristen wie Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen mit ein.

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Fachwissen

Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und vor Ort sein im Katastrophengebiet

Erfahrung

Langjährige Erfahrung – mehr als 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2007

Rechtsanwalt Markus Gerd Krämer im Katastrophengebiet

Rechtsanwalt Markus Gerd Krämer tritt als Experte bereits im TV für Betroffene der Hochwasserkatastrophe ein und ist regelmäßig im Katastrophengebiet unterwegs.

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