Können Sie Ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr ausüben, bleibt auch der Lohn schnell aus. Nun droht die wirtschaftliche Existenznot. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte Sie in diesem Fall vor einer solchen Situation bewahren.
Doch was ist, wenn der Ernstfall eintritt: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Was Sie tun müssen, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt und wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht jetzt helfen kann, erfahren Sie hier:
Wie der Name bereits sagt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll Sie für den Fall absichern, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Hierbei ist es egal, ob Sie aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung berufsunfähig werden. Lediglich das gewöhnliche Schwinden der körperlichen und geistigen Kräfte ist meist nicht erfasst.
Beispiele:
Pianistin P ist an Parkinson erkrankt und kann daher ihr Instrument nicht mehr spielen.
Lehrerin A hat einen Burn Out erlitten und kann nicht mehr unterrichten.
Der Berufsunfähigkeitsversicherung gewährt Ihnen nur dann Zahlungen, wenn Sie dauerhaft oder zumindest für mehrere Jahre berufsunfähig sein werden. Es genügt hingegen nicht, wenn Sie nur für kurze Zeit Ihren Beruf nicht ausüben können. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch ärztliches Attest und umfangreiche Unterlagen zur Krankheitsgeschichte. Einige Versicherungsbedingungen sehen auch vor, dass die Berufsunfähigkeit z.B. nach einer mehr als sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit vermutet wird. Dies erleichtert Ihnen in vielen Fällen den Nachweis (beachten Sie aber, dass es regelmäßig zu Nachprüfungen durch einen Gutachter kommt!).
Beispiel:
Hausmeister A hat einen Unfall und kann seinen Beruf für mehrere Wochen aufgrund eines gebrochenen Armes nicht mehr nachgehen. Dies ist kein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung, da A in absehbarer Zeit wieder genesen wird. In Betracht kommen Lohnfortzahlung und Krankengeld.
Oft kommt es jedoch vor, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt. In diesem Fall lohnt sich ein genauer Blick von einem Fachanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich Ihr konkreter Beruf entscheidend. Auch wenn die Versicherungsgesellschaft oft anderer Auffassung sind – Sie müssen sich in den meisten Fällen nicht auf andere Tätigkeiten verweisen lassen. Genaueres hierzu erfahren Sie im Abschnitt zur Verweisungsklausel.
Beispiel:
Postbote P kann aufgrund einer Nervenerkrankung seine Beine nicht mehr bewegen und ist daher nicht mehr in der Lage, als Postbote tätig zu sein. Er kann nun seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen und muss sich nicht etwa auf einen Bürojob verweisen lassen.
Welcher Grad an Invalidität erreicht werden muss ist unterschiedlich. Oft müssen Sie sogar nur zu 50% berufsunfähig sein, um Zahlungen zu erhalten. Die genauen Konditionen unterscheiden sich aber von Versicherer zu Versicherer und meist liegt der Teufel im Detail. Sie sollten sich daher vor Abschluss eines Versicherungsvertrags unbedingt beraten lassen, welcher Grad zu einer Berufsunfähigkeit führt. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Versicherung nicht zahlt, gerade dann, wenn Sie das Geld dringend benötigen, leer auszugehen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, gehört zu den klassischen Versicherungen und eine Mehrzahl von Versicherungsunternehmen bietet sie daher an.
Das Problem: Der Antrag beinhaltet eine umfassende Gesundheitsprüfung. Hier wird Ihre Krankheits- und Behandlungsgeschichte der letzten Jahre abgefragt. Daneben interessiert sich der Versicherer auch für gefährliche Freizeitaktivitäten. Während einfache Krankheiten oder Verletzungen meist kein Hindernis darstellen, werden Anträge bei schweren oder häufigen Erkrankungen oft abgelehnt oder die Konditionen werden angepasst.
Oft kommt es aber auch auf die richtige Darstellung an. So kann ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht genau prüfen, welche Erkrankungen und Verletzungen Sie angeben müssen und welche Sie aufgrund der verstrichenen Zeit oder ihrer Geringfügigkeit verschweigen dürfen.
Achtung: Versuchen Sie keinesfalls, auf eigene Faust Vorerkrankungen zu verschweigen. Das kann Sie später teuer zu stehen kommen, wie wir Ihnen unten näher erläutern werden.
Nicht jeder bekommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem chronisch Erkrankte werden nur schwer eine Versicherung finden. Gerade wenn Sie unter einer schweren Erkrankung leiden und voraussichtlich einmal auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen sein werden, erscheint ein Vertragsabschluss unmöglich.
Es gibt jedoch einige Alternative, mit denen Sie sich zumindest teilweise absichern können. Diese Möglichkeiten sind zwar kein vollwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), decken aber zumindest Teilrisiken ab. Auch sie gehen meist mit einer Beantwortung der Gesundheitsfragen einher, welche jedoch weniger streng bzw. umfangreich ist.
Aber Vorsicht: Auch in diesen Verträgen finden sich jede Menge kritischer Klauseln. Schließen Sie einen solchen Vertrag daher keinesfalls vorschnell ab, sondern lassen Sie sorgfältig prüfen, ob es sich wirklich um eine sinnvolle Alternative für Sie handelt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Das kann durchaus vorkommen. Die Versicherung begründet dies oft wie folgt:
Verweigert der Versicherer bei Berufsunfähigkeit die Leistung, kann das für Sie schnell existenzbedrohend werden. Wenden Sie sich in diesem Fall zwingend an einen Fachanwalt, der auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert ist.
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, stützt sich der Versicherer meist auf eine sog. Verweisungsklausel. Gängig sind – grob – zwei unterschiedliche Formen:
Dem Grundsatz nach sind solche Klauseln innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung zulässig. Allerdings entsteht schnell Streit über ihre richtige Auslegung. Der Versicherer muss nämlich nachweisen, dass die andere Tätigkeit tatsächlich vergleichbar mit Ihrem bisherigen Beruf ist. Entscheidende Kriterien sind insbesondere:
Einkommen, soziales Ansehen und Verwertung Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung.
Gerade hier kann Ihnen ein Anwalt bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung helfen.
Der Versicherer ist unter Umständen berechtigt, regelmäßig die eigene Leistungspflicht zu überprüfen. Das heißt, er kann z.B. in vielen Fällen verlangen, dass Sie sich einmal jährlich untersuchen lassen, um zu prüfen ob weiterhin eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Stellt sich dabei heraus, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder ausüben können, leistet der Versicherer womöglich nicht mehr und die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht mehr. Je nach Versicherungsbedingungen innerhalb der BU genügt dafür bereits, dass Sie neue Fähigkeiten erworben haben.
Aber Vorsicht! Ob die Leistungspflicht des Versicherers nachträglich entfällt, ist in aller Regel keine leicht zu beantwortende Frage. Oft decken die Nachprüfungen z.B. bloß Fehleinschätzungen und keine neuen Tatsachen auf. In diesem Fall besteht Ihr Leistungsanspruch weiterhin.
Sollte eine Ablehnung durch die Versicherung erfolgen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: