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Erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Chubb European Group SE: Ein Erfahrungsbericht

Ein Unfall und seine Folgen

Unser Mandant erlitt nach einem Sturz unter Alkoholeinfluss bei einem Volksfest schwerwiegende Verletzungen. Beim Sturz von seinem Fahrrad verlor er mehrere Schneidezähne und zog sich Gesichtsfrakturen zu. Die unfallbedingten Behandlungskosten beliefen sich auf knapp 7.000,00 €.

 

Die erste Reaktion der Versicherung

Nach dem Unfall wandte sich unser Mandant an seine Unfallversicherung, die Chubb European Group SE. Völlig überraschend lehnte diese die Leistung aus dem Unfallversicherungsvertrag ab, da
nach Auffassung der Chubb die Unfallhergangsschilderung unseres Mandanten unplausibel
sei.

 

Außergerichtliche Bemühungen unserer Kanzlei

Auch nachdem unsere Kanzlei die Chubb außergerichtlich angeschrieben und zur Leistung
aufgefordert hatte, verblieb die Chubb unter Berufung auf ein eingeholtes Privatgutachten bei
der Deckungsablehnung. Wir nahmen den Unfallversicherer sodann vor dem Landgericht Köln
auf Leistung in Anspruch.

 

Der Gang vor Gericht

Das Landgericht Köln führte eine umfangreiche Beweisaufnahme durch und holte zwei eigene
Sachverständigengutachten ein, einmal zum Unfallhergang, einmal zur Schadenhöhe. Beide
Gutachten bestätigten unseren Mandanten, sodass das Landgericht Köln nach Anhörung des
Sachverständigen die Chubb antragsgemäß zur Leistung verurteilte.

 

Fazit: Der Wert professioneller Unterstützung

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich nicht mit der ersten Ablehnung einer Versicherung zufrieden zu geben. Ein spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht kann entscheidend sein, um zu Ihrem Recht zu gelangen.

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Unfallversicherer haben, zögern Sie nicht, noch heute Kontakt zu Kraemer.Law aufzunehmen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und setzen Ihre Ansprüche durch.

 

 

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