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Vertriebsrecht

Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Franchiserecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Kraemer.Law in Köln und Bonn vertritt im Vertriebsrecht, Handelsvertreter- und Franchiserecht sowohl Privatpersonen, Unternehmen und Versicherer. Zu unseren Leistungen:
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Vertriebsrecht

Kraemer.Law als Ihr Anwalt für Handelsvertreter- und Vermittlerrecht in Köln und Bonn

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Franchiserecht

Kanzlei für Franchiserecht Kraemer.Law in Köln und Bonn

 

Unsere Leistungen im Vertriebsrecht

Kraemer.Law betreut Sie als Kanzlei für Handelsvertreter- und Vertriebsrecht sowohl mit außergerichtlicher Beratung als auch mit Streitbeteiligung.

Darüber hinaus unterstützt Sie Kraemer.Law bei arbeitsrechtlichen Statusklagen sowie in Feldern des Wettbewerbsrechts, welche das Handelsvertreterverhältnis berühren.

Die Bearbeitung der Mandate erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger fundierter materiell-rechtlicher und forensischer Kenntnisse.

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei:

  • Provisionsrückforderungen
    Vorschussrückforderungen
    Kündigungen
    Beratung während und nach der Vertragslaufzeit
  • Vergütungsansprüche (Provision, Courtage etc.)
    Rückbelastungen (Storno, Vorschusszahlungen etc.)
    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
    Nachvertragliche Vergütungsansprüche
  • Provisionskontrollrechte (Abrechnung, Buchauszug etc.)
    Vertragsverstöße und deren Folgen
    Wettbewerbsverstöße und deren Folgen
    Konkurrenztätigkeit
    Ausgleichsansprüche (Abwehr) und Vertragsabwicklung
    Aufhebungsverträge
    Abwicklungsverträge
    Freistellung, Freistellungsvergütung

Kontaktieren Sie uns

Sie erhalten Ihre Provision nicht?

Sie haben Schwierigkeiten mit Ihrem Vertrag?

Wir helfen Ihnen gerne – Schildern Sie uns Ihren Fall! Wir sind eine erfahrene Anwaltskanzlei für Vertriebsrecht. Wir informieren Sie gerne in einem Erstgespräch und einer unverbindlichen Ersteinschätzung über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.

    Das Zeichnet uns aus

    Kompetent

    Kompetente und umfassende Beratung zum Versicherungsrecht

    Schnell

    Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung

    Individuell

    Individuell auf Ihren Einzelfall ausgelegte Problemlösung

    Service

    Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles bereits im ersten Telefonat unter:
    Köln 0221 650 804 183
    Bonn 0228 387 63 955

    Fachwissen

    Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung

    Erfahrung

    Langjährige Erfahrung – mehr als 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2007

    Unsere Leistungen im Franchiserecht

    In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern keine gesetzlichen Bestimmungen für den Franchisevertrag. Das führt dazu, dass sich die Verträge von System zu System erheblich unterscheiden können. Vor der Unterzeichnung eines Franchisevertrages sollte dieser also genau überprüft werden. Es empfiehlt sich, dabei mit Kraemer.Law eine spezialisierte Kanzlei zu Rate zu ziehen, welche sowohl Erfahrung im Vertrags-, Vertriebs-,Handelsvertreter- als auch im Franchiserecht hat.

    Wir bieten Ihnen folgende Leistungen im Franchiserecht:

    • Beratung und Vertretung von Franchisegebern Prüfung
      Berechnung und Durchsetzung bzw. Abwehr eines etwaigen Ausgleichsanspruchs des Franchisenehmers analog § 89 b HGB
    • Unterstützung und Vertretung bei der Durchsetzung von Rechten und Pflichten aus dem Franchiseverhältnis sowie bei der Abwehr von Ansprüchen des Vertragspartners
      Unterstützung und Vertretung bei Problemen rund um die Vertragsbeendigung und deren Abwicklung
    • Markenanmeldung und Vertragsgestaltung Erarbeitung
      Gestaltung und Prüfung von Franchiseverträgen
      Prüfung der vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Franchisegebers und möglicher Verletzungen Markenanmeldungen und Konfliktcheck
      Rechtliche Vertretung rund um das Franchiserecht

    Paket M

    2999
    • 1-2 stündiges Briefing mit Franchise Consultant
    • 45 Minütiges Meeting/Call mit Mandanten
    • Erstellung Franchisevertrag
    • Überprüfung VVA
    Kontakt

    Paket L

    3649
    •  1-2 stündiges Briefing mit Franchise Consultant
    •  45 Minütiges Meeting/Call mit Mandanten
    •  Erstellung Franchisevertrag
    •  Erstellung Franchisevertrag
    •  Überprüfung Handbuch
    • NDA
    Kontakt

    Paket XL

    3999
    •  1-2 stündiges Briefing mit Franchise Consultant
    •  45 Minütiges Meeting/Call mit Mandanten
    •  Erstellung Franchisevertrag
    •  Überprüfung VVA
    • NDA
    •  Überprüfung VVA
    •  Überprüfung Handbuch
    • Vorvertrag
    • Rechtliche Begleitung / Finalisierung Verträge mit ersten drei Franchisepartnern
    Kontakt
    Mandanten Bewertungen
    Das haben unsere Mandanten über uns als Fachanwaltskanzlei zu sagen.

    Unser Team

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