Kraemer.Law als Ihr Anwalt für Handelsvertreter- und Vermittlerrecht in Köln und Bonn
Kanzlei für Franchiserecht Kraemer.Law in Köln und Bonn
Kraemer.Law betreut Sie als Kanzlei für Handelsvertreter- und Vertriebsrecht sowohl mit außergerichtlicher Beratung als auch mit Streitbeteiligung.
Darüber hinaus unterstützt Sie Kraemer.Law bei arbeitsrechtlichen Statusklagen sowie in Feldern des Wettbewerbsrechts, welche das Handelsvertreterverhältnis berühren.
Die Bearbeitung der Mandate erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger fundierter materiell-rechtlicher und forensischer Kenntnisse.
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei:
Sie erhalten Ihre Provision nicht?
Sie haben Schwierigkeiten mit Ihrem Vertrag?
Wir helfen Ihnen gerne – Schildern Sie uns Ihren Fall! Wir sind eine erfahrene Anwaltskanzlei für Vertriebsrecht. Wir informieren Sie gerne in einem Erstgespräch und einer unverbindlichen Ersteinschätzung über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.
Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles bereits im ersten Telefonat unter:
Köln 0221 650 804 183
Bonn 0228 387 63 955
In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern keine gesetzlichen Bestimmungen für den Franchisevertrag. Das führt dazu, dass sich die Verträge von System zu System erheblich unterscheiden können. Vor der Unterzeichnung eines Franchisevertrages sollte dieser also genau überprüft werden. Es empfiehlt sich, dabei mit Kraemer.Law eine spezialisierte Kanzlei zu Rate zu ziehen, welche sowohl Erfahrung im Vertrags-, Vertriebs-,Handelsvertreter- als auch im Franchiserecht hat.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen im Franchiserecht: