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Ihr Anwalt für Private Krankenversicherung in Köln & Bonn

Ihre private Krankenversicherung lehnt Leistungen ab oder kürzt die Kostenübernahme? Gibt es Streit um Vertragsbedingungen? Wurde Ihnen plötzlich gekündigt oder das Krankentagegeld nicht gezahlt? In genau solchen Situationen steht Kraemer.Law an Ihrer Seite. Unsere Fachanwaltskanzlei unterstützt Sie zuverlässig mit jahrelanger Erfahrung im Versicherungsrecht und klarer Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

  • Über 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht
  • 15 Jahre + Erfahrung
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  • Individuell zugeschnittene Fallbearbeitung
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Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Haben Sie Probleme mit Ihrer privaten Krankenversicherung? Wir finden heraus, wie wir Ihnen helfen können!

    Für Sie da

    Kraemer.Law unterstützt Sie bei Problemen mit der privaten Krankenversicherung (PKV)

    Probleme mit privaten Krankenversicherungen können komplex und schwer durchschaubar sein, insbesondere, wenn Leistungen abgelehnt oder Verträge einseitig geändert werden. Kraemer.Law begleitet Sie professionell durch alle rechtlichen Schritte, prüft Ihre Ansprüche genau und sorgt dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Selbst wenn Ihre private Krankenversicherung nicht zahlt, finden wir individuelle Lösungen für Ihre Situation.

    Verweigerung der Kostenübernahme

    Die private Krankenversicherung kann die Kostenrückerstattung ablehnen, wenn sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht im Versicherungsvertrag enthalten ist oder bestimmte Ausschlussklauseln greifen. Typische Gründe sind fehlende medizinische Notwendigkeit oder formale Fehler bei der Rechnungsstellung. Wir prüfen den Versicherungsvertrag, die geltenden AGB sowie die gesetzlichen Vorgaben, um zu beurteilen, ob die Ablehnung rechtmäßig ist.

    Erstattung gekürzt

    Manchmal werden Rechnungen nur teilweise erstattet, weil die Versicherung einzelne Posten als nicht erstattungsfähig einstuft oder Höchstgrenzen ansetzt. Hier ist entscheidend, den Versicherungsvertrag und die Tarifbedingungen genau zu analysieren. Kraemer.Law prüft, ob Kürzungen korrekt berechnet wurden und ob Ihnen möglicherweise der volle Betrag zusteht.

    Leistungen verweigert

    Leistungen können verweigert werden, wenn die private Versicherung die Behandlung als nicht medizinisch notwendig einstuft oder bestimmte Ausschlusskriterien anwendet. Wichtig ist hier, die ärztliche Indikation, Gutachten und die vertraglichen Leistungsinhalte gegenüberzustellen. So lässt sich klären, ob die Weigerung der Versicherung rechtlich haltbar ist.

    Rücktritt oder Kündigung des Versicherungsvertrags

    Ein Versicherer kann vom Versicherungsvertrag zurücktreten oder eine Anfechtung erklären, wenn er der Ansicht ist, dass Angaben vor Vertragsabschluss falsch oder unvollständig waren. Auch eine Kündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, z. B. bei Beitragsrückständen. Juristisch wird hier geprüft, ob die Voraussetzungen für Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung erfüllt sind und ob Fristen und Formvorschriften korrekt eingehalten wurden.

    Probleme mit Vorerkrankungen

    Bei Vorerkrankungen besteht die Gefahr, dass die Versicherung eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend macht, um Leistungen zu verweigern oder den Vertrag anzufechten. Das bedeutet, Vorerkrankungen wurden nicht vor Vertragsschluss korrekt angegeben. Hier ist die genaue Prüfung von Antragsunterlagen, Arztberichten und Versicherungsbedingungen erforderlich, um zu bestimmen, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt oder ob die Versicherung ihre Rechte überschreitet.

    Krankentagegeldversicherung

    Die Krankentagegeldversicherung zahlt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit vorübergehend nicht arbeiten können. Zahlungen können verweigert oder gekürzt werden, wenn Nachweise fehlen oder der Anspruch vertraglich nicht erfüllt ist. Wichtig ist die Prüfung der Vertragsbedingungen und der Nachweise, um festzustellen, ob das Krankentagegeld korrekt gezahlt wird.

    von der Rechtsschutzversicherung getragen

    Kosten für die Vertretung durch Kraemer.Law

    Viele Mandanten sorgen sich, dass anwaltliche Unterstützung hohe Kosten verursachen könnte. In der Praxis übernimmt oft eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Vertretung, sodass sich Ihr eigener Aufwand in der Regel nur auf den vereinbarten Selbstbehalt beschränkt. Kraemer.Law rechnet versicherungsrechtliche Mandate üblicherweise streitwertorientiert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Nur in Ausnahmefällen wird eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen, wobei Sie selbstverständlich vorab transparent über die voraussichtlichen Kosten informiert werden.

    Darüber hinaus bietet Kraemer.Law für alle Mandanten eine kostenlose Erstberatung an. In diesem Gespräch können Sie Ihren Fall ausführlich schildern und alle Fragen zu den finanziellen Aspekten klären. Jeder Mandant wird individuell betreut, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, wie die Bearbeitung abläuft, welche Schritte rechtlich sinnvoll sind und welche Kosten im Verlauf entstehen könnten.

    Kompetent beraten und vertreten

    Ihr Kölner und Bonner Rechtsanwalt spezialisiert auf Versicherungsrecht

    Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Köln sowie Bonn verfügt Kraemer.Law über 15 Jahre Erfahrung und mehr als 1.000 bearbeitete Fällen. Wir kennen die typischen Vorgehensweisen privater Krankenversicherer und wissen, wie sie auf Anträge oder Einwände reagieren. So können wir Ihre Ansprüche fundiert prüfen und professionell auf Augenhöhe mit der Versicherung vertreten.

    Jedes Mandat wird sorgfältig analysiert, fachlich fundiert bewertet und strategisch bearbeitet. Ein kostenfreies Erstgespräch ermöglicht es Ihnen, Ihre Situation ausführlich darzustellen und die beste Vorgehensweise zu besprechen. Vom ersten Kontakt über das Kontaktformular bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche begleite ich Sie professionell, damit Ihre Rechte effizient und rechtssicher vertreten werden.

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      immer 100% für unsere Mandanten

      Unsere Kanzlei in Köln & Bonn

      Kraemer.Law ist Ihre auf Versicherungsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei mit Standorten in Köln und Bonn. In beiden Städten stehen wir unseren Mandanten mit fundierter rechtlicher Expertise und persönlicher Beratung zur Seite. Unsere Standorte sind zentral gelegen, sodass Sie uns bequem erreichen können und wir Ihre Anliegen schnell und effizient bearbeiten können.

      Neben unserer Präsenz in Köln und Bonn vertreten wir Mandanten auch bundesweit. Viele Fälle lassen sich ohne persönliche Anwesenheit vor Ort bearbeiten, etwa über Telefon, Video oder den Postweg. So können wir unabhängig vom Wohnort unsere Expertise im Versicherungsrecht einbringen und bundesweit Leistungen prüfen, Ansprüche geltend machen und Vertragsstreitigkeiten bearbeiten.

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      Mandanten Bewertungen

      Das haben unsere Mandanten über uns als Fachanwaltskanzlei zu sagen.
      Expertenwissen

      FAQ zum Thema private Krankenversicherung im Versicherungsrecht

      Was tun, wenn die private Krankenkasse nicht zahlen will?

      Wenn Ihre private Krankenversicherung nicht zahlt, sollten Sie zunächst die Ablehnung genau prüfen. Versicherer verweisen häufig auf vertragliche Ausschlüsse oder Formfehler, die von Ihnen als Versicherungsnehmer zunächst nachvollzogen werden müssen. Prüfen Sie, ob die Rechnung korrekt eingereicht wurde, ob alle medizinischen Nachweise beigefügt sind und ob die beantragte Leistung vom Tarif abgedeckt wird. Sollte die Zahlung dennoch verweigert werden, können rechtliche Schritte notwendig sein.

      Diese Ansprüche haben Sie als Versicherte gegenüber der privaten Versicherung

      1. Erstattung medizinisch notwendiger Behandlungen: Sie haben Anspruch auf die Übernahme der Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Therapien und verschreibungspflichtige Medikamente, sofern diese im Versicherungsvertrag vorgesehen sind.
      2. Volle Kostenübernahme für Medikamente: Verschreibungspflichtige Medikamente werden vollständig erstattet, wenn sie im Versicherungstarif enthalten sind. Zuzahlungen, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich, fallen hier nicht an.
      3. Direkter Zugang zu Fachärzten: Sie können Fachärzte direkt aufsuchen, ohne vorher einen Allgemeinarzt konsultieren zu müssen, und die Kosten für diese Behandlungen werden tarifgerecht übernommen.
      4. Einsicht in Gutachten und Stellungnahmen: Sie dürfen Gutachten und Stellungnahmen einsehen, die zur Entscheidung über die Leistungserstattung herangezogen wurden. So können Sie prüfen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist.
      5. Tarifwechsel innerhalb der Versicherung: Sie können in einen anderen Tarif innerhalb derselben Versicherung wechseln. Altersrückstellungen werden dabei in der Regel angerechnet, bei einem höherwertigen Versicherungspaket kann eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein.

      Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung

      Der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung liegt vor allem in der Gestaltung der Leistungen und der Beitragsberechnung. In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Leistungsumfang nach dem individuell gewählten Versicherungstarif, während die gesetzliche Krankenversicherung standardisierte Leistungen für alle Versicherten vorsieht. Viele Behandlungen in der PKV müssen vorab beantragt oder nachträglich mit Rechnungen und Nachweisen abgerechnet werden, es gibt keinen automatischen Anspruch auf Kostenübernahme.

      Auch die Beitragsberechnung, Leistungsgrenzen und das Vorgehen bei Ablehnungen unterscheiden sich deutlich. Versicherungsnehmer der PKV sollten deshalb genau wissen, welche Leistungen ihr Tarif abdeckt, welche Nachweise erforderlich sind und wie sie im Fall einer Ablehnung vorgehen können.

      Welchen Anwalt bei Problemen mit der Krankenkasse?

      Nicht jeder Anwalt ist gleichermaßen geeignet, wenn die private Krankenkasse nicht zahlt. Bei Problemen mit der PKV ist ein Anwalt mit klaren Spezialisierungen im Versicherungsrecht entscheidend. Solche Fachanwälte kennen die typischen Strategien der Versicherungen, wie Ablehnungen begründet werden, welche Fristen gelten und welche Unterlagen erforderlich sind.
      Sie können die Ansprüche der Mandanten prüfen, Widersprüche korrekt formulieren, gerichtliche Schritte einleiten und sicherstellen, dass die Versicherer vertraglich geschuldete Leistungen zahlen. So werden rechtliche Möglichkeiten voll ausgeschöpft und Versicherungsnehmer effektiv vertreten.

      Unser Team

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