Ein Wasserschaden in Ihrem Unternehmen kann gravierende Folgen haben – Maschinen stehen still, Produktionsabläufe werden unterbrochen, Umsatzeinbußen drohen. In solchen Momenten soll die Betriebsunterbrechungsversicherung einspringen und den finanziellen Schaden abfedern. Doch was, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert? Plötzlich stehen Sie vor existenziellen Fragen, während die Versicherungsgesellschaft sich auf Klauseln und Ausschlüsse beruft.
Als erfahrene Kanzlei für Versicherungsrecht setzen wir uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag, analysieren die Ablehnung und kämpfen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, notfalls auch vor Gericht.
Unsere Kanzlei steht für:
Ein Wasserschaden in Ihrem Unternehmen kann schwerwiegende Folgen haben – von beschädigten Arbeitsmitteln über ausgefallene Produktionslinien bis hin zu erheblichen finanziellen Verlusten. In solchen Situationen ist es entscheidend, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung greift und den entstandenen Schaden abfedert. Doch was, wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert?
Viele Unternehmen stehen in solchen Fällen vor massiven Problemen: Die laufenden Kosten bleiben bestehen, während der Betrieb nicht oder nur eingeschränkt weitergeführt werden kann. Versicherer berufen sich oft auf unklare Vertragsklauseln, Ausschlüsse oder angebliche Pflichtverstöße, um Leistungszahlungen zu verweigern.
Genau hier setzt Kraemer.Law an. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Versicherungsrecht und kennt die Strategien der Versicherer. Wir prüfen Ihren Vertrag, analysieren die Ablehnungsgründe und setzen uns mit Nachdruck für Ihre berechtigten Ansprüche ein. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, was Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung tatsächlich abdecken sollte und in welchen Fällen Versicherer die Zahlung verweigern.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine essenzielle Absicherung für Unternehmen, die im Falle eines unerwarteten Schadens die wirtschaftlichen Folgen einer Unterbrechung abfedern soll. Sie schützt vor finanziellen Einbußen, die entstehen, wenn der Geschäftsbetrieb durch einen versicherten Schaden – etwa einen Brand oder Wasserschaden – vorübergehend stillsteht.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch einen externen Einfluss, beispielsweise einen Rohrbruch oder einen Sturmschaden, ein Unterbrechungsschaden entsteht. Die Versicherung kommt in diesem Fall für den Ertragsausfall und die laufenden Kosten auf, sodass das Unternehmen trotz Stillstand zahlungsfähig bleibt.
Entscheidend ist jedoch der genaue Versicherungsschutz: Welche Risiken sind konkret abgedeckt? Gibt es Ausschlüsse, die bestimmte Schäden nicht berücksichtigen? Hier lohnt sich eine genaue Prüfung, um Streitigkeiten mit der Versicherung im Schadensfall zu vermeiden.
Ob die Betriebsunterbrechungsversicherung bei einem Wasserschaden einspringt, hängt von den vertraglichen Bedingungen und der vereinbarten Versicherungssumme ab. In der Regel übernimmt die Versicherung aber:
Ein Schadenfall wird jedoch nur dann reguliert, wenn der Wasserschaden aufgrund eines versicherten Ereignisses entstanden ist – etwa durch einen Rohrbruch, eine geplatzte Leitung oder Löschwasser nach einem Brand. Schäden durch Hochwasser oder Rückstau sind hingegen oft nur mit speziellen Zusatzversicherungen abgedeckt.
Versicherer prüfen zudem genau, ob die Schadensursache klar dokumentiert ist. Fehlt eine detaillierte Begründung oder wird der Schaden nicht rechtzeitig gemeldet, kann dies zur Leistungsverweigerung führen.
Nicht jeder Wasserschaden wird von der Betriebsunterbrechungsversicherung übernommen. Besonders häufig verweigern Versicherungen die Zahlung mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht verletzt haben soll, die zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind:
Auch wird bei folgenden Punkten die Zahlung verweigert:
Ein Wasserschaden kann Produktion, Lager oder Büroflächen lahmlegen – mit erheblichen Folgen für den laufenden Betrieb. Wenn die Versicherung sich weigert, zu leisten, verzögert zahlt oder sich auf Ausschlüsse beruft, geraten betroffene Unternehmen schnell in Bedrängnis. Genau hier setzen wir an.
Wir prüfen Ihre Police, bewerten die Ablehnungsgründe und setzen uns dafür ein, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht. Dank unserer spezialisierten Erfahrung im Versicherungsrecht vertreten wir Sie gegenüber dem Versicherer mit Nachdruck – für eine faire und zügige Regulierung.
Wenn die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlt, stehen Unternehmer oft vor einer existenziellen Herausforderung. Sie haben sich auf den Versicherungsschutz verlassen, doch nun beruft sich die Versicherung auf Ausschlüsse oder verweigert die Leistung mit fragwürdigen Begründungen.
Kraemer.Law unterstützt Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen und den entstandenen Wasserschadens-Ausfall finanziell zu kompensieren. Unsere Kanzlei prüft Ihren Vertrag, bewertet die Ablehnung der Versicherung und geht notfalls mit Ihnen gemeinsam den gerichtlichen Weg.