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Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht bei Wasserschaden

Ein Wasserschaden in Ihrem Unternehmen kann gravierende Folgen haben – Maschinen stehen still, Produktionsabläufe werden unterbrochen, Umsatzeinbußen drohen. In solchen Momenten soll die Betriebsunterbrechungsversicherung einspringen und den finanziellen Schaden abfedern. Doch was, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert? Plötzlich stehen Sie vor existenziellen Fragen, während die Versicherungsgesellschaft sich auf Klauseln und Ausschlüsse beruft.

Als erfahrene Kanzlei für Versicherungsrecht setzen wir uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag, analysieren die Ablehnung und kämpfen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, notfalls auch vor Gericht.

Unsere Kanzlei steht für:

  • Spezialisierung auf Versicherungsrecht mit Fokus auf Betriebsunterbrechungsschäden
  • Entschlossene Vertretung gegenüber Versicherungen
  • Kostenfreie Erstberatung für eine schnelle und professionelle Ersteinschätzung Ihres Betriebsausfalls
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    Will Ihre Versicherung bei einem Wasserschaden nicht zahlen? Kraemer.Law kämpft für Ihr Recht!

    Ein Wasserschaden in Ihrem Unternehmen kann schwerwiegende Folgen haben – von beschädigten Arbeitsmitteln über ausgefallene Produktionslinien bis hin zu erheblichen finanziellen Verlusten. In solchen Situationen ist es entscheidend, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung greift und den entstandenen Schaden abfedert. Doch was, wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert?

    Viele Unternehmen stehen in solchen Fällen vor massiven Problemen: Die laufenden Kosten bleiben bestehen, während der Betrieb nicht oder nur eingeschränkt weitergeführt werden kann. Versicherer berufen sich oft auf unklare Vertragsklauseln, Ausschlüsse oder angebliche Pflichtverstöße, um Leistungszahlungen zu verweigern.

    Genau hier setzt Kraemer.Law an. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Versicherungsrecht und kennt die Strategien der Versicherer. Wir prüfen Ihren Vertrag, analysieren die Ablehnungsgründe und setzen uns mit Nachdruck für Ihre berechtigten Ansprüche ein. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, was Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung tatsächlich abdecken sollte und in welchen Fällen Versicherer die Zahlung verweigern.

    Was ist die Betriebsunterbrechungsversicherung?

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine essenzielle Absicherung für Unternehmen, die im Falle eines unerwarteten Schadens die wirtschaftlichen Folgen einer Unterbrechung abfedern soll. Sie schützt vor finanziellen Einbußen, die entstehen, wenn der Geschäftsbetrieb durch einen versicherten Schaden – etwa einen Brand oder Wasserschaden – vorübergehend stillsteht.

    Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch einen externen Einfluss, beispielsweise einen Rohrbruch oder einen Sturmschaden, ein Unterbrechungsschaden entsteht. Die Versicherung kommt in diesem Fall für den Ertragsausfall und die laufenden Kosten auf, sodass das Unternehmen trotz Stillstand zahlungsfähig bleibt.

    Entscheidend ist jedoch der genaue Versicherungsschutz: Welche Risiken sind konkret abgedeckt? Gibt es Ausschlüsse, die bestimmte Schäden nicht berücksichtigen? Hier lohnt sich eine genaue Prüfung, um Streitigkeiten mit der Versicherung im Schadensfall zu vermeiden.

    Was deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung bei einem Wasserschaden ab?

    Ob die Betriebsunterbrechungsversicherung bei einem Wasserschaden einspringt, hängt von den vertraglichen Bedingungen und der vereinbarten Versicherungssumme ab. In der Regel übernimmt die Versicherung aber:

    • Ertragsausfälle, die während der Unterbrechung des Betriebs entstehen
    • Fixkosten, wie Mieten, Löhne und Leasingraten
    • Zusätzliche Aufwendungen, um den Betrieb schneller wieder aufnehmen zu können

    Ein Schadenfall wird jedoch nur dann reguliert, wenn der Wasserschaden aufgrund eines versicherten Ereignisses entstanden ist – etwa durch einen Rohrbruch, eine geplatzte Leitung oder Löschwasser nach einem Brand. Schäden durch Hochwasser oder Rückstau sind hingegen oft nur mit speziellen Zusatzversicherungen abgedeckt.

    Versicherer prüfen zudem genau, ob die Schadensursache klar dokumentiert ist. Fehlt eine detaillierte Begründung oder wird der Schaden nicht rechtzeitig gemeldet, kann dies zur Leistungsverweigerung führen.

    Was zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung bei Schäden durch Wasser nicht?

    Nicht jeder Wasserschaden wird von der Betriebsunterbrechungsversicherung übernommen. Besonders häufig verweigern Versicherungen die Zahlung mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht verletzt haben soll, die zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind:

    • Mangelnde Wartung: Defekte Rohre oder undichte Anschlüsse, die über einen längeren Zeitraum ignoriert wurden
    • Fahrlässiges Verhalten: Nicht abgesperrte Wasserzufuhr bei längerer Abwesenheit oder unzureichender Frostschutz
    • Verzögerte Reaktion: Der Schaden wurde erst spät gemeldet, sodass sich die Auswirkungen verschlimmert haben

    Auch wird bei folgenden Punkten die Zahlung verweigert: 

    • Hochwasser: Schäden durch Überflutungen infolge von Starkregen oder Flusshochwasser sind in der Regel nicht in der Standard-Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten. Hierfür ist meist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich.
    • Rückstau: Tritt Wasser aus der Kanalisation in das Gebäude zurück, etwa durch überlastete Abwassersysteme, ist dies oft nicht automatisch versichert. Ohne eine entsprechende Erweiterung im Vertrag bleibt der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen.
    • Eindringendes Grundwasser: Steigt der Grundwasserspiegel an und verursacht Feuchtigkeitsschäden oder Überflutungen im Keller, wird dies häufig als nicht versicherte Ursache eingestuft. Eine Regulierung erfolgt nur, wenn eine spezielle Zusatzversicherung besteht.
    • Keine detaillierte Begründung des Schadens: Versicherer verlangen eine präzise Dokumentation des Schadensfalls. Fehlen Nachweise wie Fotos, Gutachten oder Reparaturberichte, kann dies zur Ablehnung der Leistung führen.
    • Notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung nicht getroffen: Unternehmen sind verpflichtet, nach einem Wasserschaden Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden. Wird beispielsweise nicht schnell genug getrocknet oder eine undichte Leitung nicht repariert, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
    • Schaden nicht rechtzeitig gemeldet: Eine verspätete Meldung an den Versicherer kann dazu führen, dass dieser die Regulierung verweigert. In den Versicherungsbedingungen sind oft klare Fristen vorgegeben, die unbedingt einzuhalten sind.
    • Ausschlüsse in der Versicherungspolice: Nicht alle Wasserschäden sind automatisch versichert. Viele Policen decken nur bestimmte Ursachen ab, während andere – wie etwa Schäden durch undichte Dächer oder defekte Regenrinnen – ausgeschlossen sind.
    • Unzureichender Nachweis des Ertragsausfalls: Damit die Versicherung den finanziellen Schaden ersetzt, muss der betroffene Betrieb nachweisen, welche Umsätze und Gewinne ihm durch die Betriebsunterbrechung entgangen sind. Ohne aussagekräftige Unterlagen, wie betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Steuerunterlagen, kann die Zahlung verweigert werden.
    • Fehlende Zusatzbausteine: Manche Schäden sind nur über spezielle Erweiterungen des Versicherungsschutzes abgedeckt. Fehlen solche Bausteine, bleibt der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen, auch wenn er von einem Wasserschaden betroffen ist.
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    Ein Wasserschaden kann Produktion, Lager oder Büroflächen lahmlegen – mit erheblichen Folgen für den laufenden Betrieb. Wenn die Versicherung sich weigert, zu leisten, verzögert zahlt oder sich auf Ausschlüsse beruft, geraten betroffene Unternehmen schnell in Bedrängnis. Genau hier setzen wir an.

    Wir prüfen Ihre Police, bewerten die Ablehnungsgründe und setzen uns dafür ein, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht. Dank unserer spezialisierten Erfahrung im Versicherungsrecht vertreten wir Sie gegenüber dem Versicherer mit Nachdruck – für eine faire und zügige Regulierung.

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      Welche Wasserschäden können zu einem Betriebsausfall führen?

      • Leitungswasser: Schäden durch undichte oder defekte Wasserleitungen, geplatzte Schläuche oder fehlerhafte Anschlüsse an Waschbecken, Spülmaschinen und Heizungsanlagen. Selbst kleine Lecks können große Schäden verursachen, wenn Wasser unkontrolliert ausläuft.
      • Rohrbruch: Einer der häufigsten Gründe für Wasserschäden in Betrieben. Ein plötzlicher Bruch einer Wasserleitung kann innerhalb weniger Minuten Büros, Produktionshallen oder Lagerräume fluten und Maschinen oder IT-Systeme beschädigen.
      • Elementarschäden (z.B. Starkregen, Hagel): Bei extremen Wetterereignissen kann Wasser durch undichte Dächer oder Fenster ins Gebäude eindringen. Hagelkörner können zudem Dachflächen oder Oberlichter beschädigen, wodurch Wasser ungehindert eindringen kann.
      • Überschwemmung / Hochwasser: Betriebe in der Nähe von Flüssen oder in Senken sind besonders gefährdet. Hochwasser kann Lagerhallen, Maschinen und elektrische Anlagen beschädigen und den Betrieb für Wochen oder sogar Monate lahmlegen.
      • Rückstau aus der Kanalisation: Bei starken Regenfällen kann das öffentliche Kanalsystem überlastet sein, sodass Abwasser in Gebäude zurückgedrückt wird. Besonders betroffen sind Keller- und Erdgeschosse, die dann mit Fäkal- und Schmutzwasser geflutet werden.
      • Defekte Sprinkleranlagen / Löschwasser: Wenn Sprinkleranlagen durch einen technischen Defekt oder versehentliche Auslösung aktiviert werden, kann dies zu erheblichen Wasserschäden führen. Auch Löschwasser nach einem Brand kann Maschinen, Böden und Wände schwer beschädigen.
      • Undichte Dächer oder Fassaden: Besonders ältere Gebäude sind anfällig für Feuchtigkeitsschäden durch undichte Dächer, Risse in der Fassade oder schlecht abgedichtete Fenster. Langfristige Feuchtigkeit kann Schimmelbildung und Bausubstanzschäden verursachen.
      • Kondenswasserbildung in Produktionsanlagen: In Industriebetrieben kann sich durch Temperaturunterschiede Kondenswasser bilden, das empfindliche Maschinen und elektronische Anlagen beschädigt.
      • Gebrochene oder überlastete Abwasserrohre: Schäden an internen Abwassersystemen können dazu führen, dass Wasser in Produktionshallen oder Büroräume zurückfließt und den Betrieb unterbricht.
      • Grundwasseranstieg: In Gebieten mit hohem Grundwasserspiegel kann Wasser in Keller und Tiefgaragen eindringen, wenn die Gebäude nicht ausreichend abgedichtet sind.
      • Gefrorene und platzende Wasserleitungen im Winter: Unzureichend beheizte oder isolierte Räume können im Winter dazu führen, dass Wasserleitungen einfrieren und später platzen, wenn sie wieder auftauen. Dies kann große Wassermengen freisetzen und Betriebsräume überschwemmen.

      Juristische Unterstützung bei Betriebsunterbrechungsschäden durch Wasser: Unsere Strategie

      Wenn die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlt, stehen Unternehmer oft vor einer existenziellen Herausforderung. Sie haben sich auf den Versicherungsschutz verlassen, doch nun beruft sich die Versicherung auf Ausschlüsse oder verweigert die Leistung mit fragwürdigen Begründungen.

      Kraemer.Law unterstützt Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen und den entstandenen Wasserschadens-Ausfall finanziell zu kompensieren. Unsere Kanzlei prüft Ihren Vertrag, bewertet die Ablehnung der Versicherung und geht notfalls mit Ihnen gemeinsam den gerichtlichen Weg.

      Detaillierte Vertragsprüfung:

      Wir identifizieren Ihre Rechte und klären, welche Leistungen Ihnen zustehen.

      Ablehnung genau analysieren:

      Wir decken fehlerhafte oder unbegründete Leistungsverweigerungen auf.

      Juristische Argumentation aufbauen:

      Mit präziser rechtlicher Expertise stellen wir sicher, dass Ihre Forderung unangreifbar ist.

      Direkter Druck auf die Versicherung:

      Wir fordern die Zahlung ein und verhandeln auf Augenhöhe.

      Fristen im Blick behalten:

      Wir achten konsequent auf alle gesetzlichen und vertraglichen Fristen – damit Sie keine rechtlichen Nachteile erleiden.

      Gerichtliche Durchsetzung, falls erforderlich:

      Gerichtliche Durchsetzung, falls notwendig:

      Wenn sich die Versicherung weiterhin weigert, kämpfen wir für Ihr Recht vor Gericht.

      Mandanten Bewertungen

      Das haben unsere Mandanten über uns als Fachanwaltskanzlei zu sagen.

      Kostenfreie Erstberatung bei einer Betriebsunterbrechung

      Sie stehen vor einer existenziellen Herausforderung, weil Ihre Versicherung nicht zahlt? Lassen Sie sich professionell beraten! Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen Ihre Ansprüche und geben Ihnen eine erste Einschätzung – unverbindlich und ohne Risiko. Rufen Sie uns an unter: Köln +49 (0)221 650 80 4183, Bonn +49 (0)228 3876 3955 oder senden Sie uns Ihre Angaben im Voraus - Wir finden heraus, wie wir Ihnen helfen können!

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