Mehr Infos
(0)228 387 63 955
·
info@kraemer.law
·
Mo. - Fr. 08:00 - 18:00
Jetzt anrufen
Flutkatastrophe? Bitte unten links klicken.

Betriebsausfall durch Sturm: Wenn die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlt

Ein schwerer Sturm kann in wenigen Minuten massive Schäden anrichten: Dächer werden abgedeckt, Produktionshallen beschädigt, Stromleitungen unterbrochen. Für viele Unternehmen bedeutet ein solcher Vorfall nicht nur Sachschaden, sondern auch einen kompletten Ausfall von Produktion und Betrieb. Maschinen bleiben stehen, Aufträge können nicht erfüllt werden, Umsätze brechen ein. In solchen Situationen soll der Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung greifen und den finanziellen Schaden kompensieren.

Doch was, wenn die Versicherung plötzlich nicht zahlt? Wenn sich das Versicherungsunternehmen auf unklare Vertragsformulierungen oder vermeintliche Ausschlüsse beruft? Dann ist professionelle Unterstützung gefragt.

Als spezialisierte Kanzlei für Versicherungsrecht setzen wir uns konsequent für die Rechte unserer Mandanten ein. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz, analysieren die Gründe der Ablehnung und setzen Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

Unsere Kanzlei steht für:

  • Fachliche Expertise bei Sturmereignissen und Betriebsunterbrechung
  • Durchsetzungsstarke Vertretung gegenüber Versicherern
  • Schnelle, kostenfreie Ersteinschätzung bei Betriebsausfall durch Sturm
Jetzt Kontakt aufnehmen
Haben Sie Probleme mit Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung nach einem Sturmschaden? Rufen Sie uns an unter +49 (0)221 650 804 183 für Köln und unter +49 (0)228 387 63 955 für Bonn oder senden Sie uns Ihre Angaben im Voraus - Wir finden heraus, wie wir Ihnen helfen können!

    Die Versicherung zahlt nicht nach einem Sturm? Jetzt durch Kraemer.Law absichern!

    Im Schadensfall zählt jede Stunde. Je länger ein Unternehmen auf die Auszahlung der Versicherung wartet, desto größer werden die finanziellen Einbußen. Während der Versicherer prüft, verzögert oder ablehnt, geraten Gehalt, Betriebskosten und laufende Verpflichtungen in Bedrängnis. Wer in dieser Situation keine rechtliche Unterstützung hat, riskiert unkalkulierbare Verluste, denn der Ertragsausfall trifft das Unternehmen oft härter als der eigentliche Sturmschaden.

    Als erfahrene Kanzlei im Versicherungsrecht wissen wir, wie schnell Sachverhalte geklärt und Fristen gewahrt werden müssen. Viele Betriebe wenden sich zu spät an einen Anwalt und verlieren wertvolle Zeit und damit unter Umständen ihre Ansprüche.

    Kraemer.Law steht für unmittelbare Intervention. Wir schaffen Klarheit im Umgang mit dem Versicherer, sichern Beweise frühzeitig und übernehmen die Verhandlungsführung. Wer uns rechtzeitig kontaktiert, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil im Streit um Ertragsausfall und Versicherungsschutz.

    Juristische Unterstützung bei Betriebsunterbrechungsschäden durch Sturm: Unsere Strategie

    Ersteinschätzung des Schadensfalls

    Wir analysieren Ihren Fall direkt nach dem Schadenseintritt. Dabei prüfen wir, ob ein versicherter Sturm- oder Windschaden vorliegt und welche Leistungen Ihnen zustehen. So schaffen wir die Grundlage für ein gezieltes juristisches Vorgehen zur Schadensregulierung.

    Sicherung relevanter Beweise

    Zeitnah sichern wir alle relevanten Unterlagen und Nachweise. Dazu gehören Gutachten, Fotos und interne Aufzeichnungen. Gerade bei Produktionsausfall oder beschädigten Gebäudeteilen ist die lückenlose Dokumentation entscheidend, um den Betriebsunterbrechungsschaden vollständig zu belegen.

    Prüfung des Versicherungsvertrags

    Wir durchleuchten Ihre Police im Detail. Dabei identifizieren wir mögliche Ausschlüsse oder missverständliche Klauseln und stellen fest, ob der konkrete Sturmereignisfall versichert ist. Diese Prüfung ist der zentrale Hebel, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

    Berechnung des finanziellen Schadens

    Unser Team ermittelt gemeinsam mit Sachverständigen den entstandenen Schaden. Dabei berücksichtigen wir Löhne, Betriebskosten und entgangene Erträge. Diese präzise Schadenshöhe ist die Grundlage für die Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft.

    Kommunikation mit dem Versicherer

    Durchsetzung innerhalb der Haftzeit:

    Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit dem Versicherungsunternehmen. Unser Ziel ist eine zügige Anerkennung des Anspruchs, bevor der Schaden für Sie existenzbedrohend wird. So vermeiden wir Verzögerungstaktiken und sichern Ihre wirtschaftliche Stabilität.

    Durchsetzung im Streitfall

    Gerichtliche Durchsetzung, falls notwendig:

    Kommt es zur Ablehnung oder Verzögerung, setzen wir Ihre Rechte auch gerichtlich durch. Mit unserer Erfahrung im Versicherungsrecht vertreten wir Sie entschlossen und zielgerichtet – für eine vollständige Entschädigung aller Sturm- und Windschäden, inklusive Produktionsausfall.

    Kompetent beraten und vertreten

    Ihr Anwalt bei Betriebsunterbrechung durch Sturm für Unternehmen und Gewerbe!

    Komplexe Versicherungsfälle erfordern mehr als Standardlösungen. Gerade im Schadenfall durch ein Sturmereignis zählt juristische Fachkompetenz auf höchstem Niveau. Unsere Kanzlei steht Unternehmen als strategischer Partner zur Seite – mit tiefgreifendem Know-how im Versicherungsrecht und einem klaren Verständnis für die wirtschaftlichen Abläufe im Betrieb.

    Wir denken weiter als nur bis zur Prüfung des Versicherungsvertrags. Wir verstehen die Sprache der Versicherer, kennen typische Verzögerungstaktiken und wissen, wie wir Ihre Position mit Substanz vertreten. Kraemer.Law steht für präzise Analyse, klare Kommunikation und maximale Durchsetzungskraft. Wer im Ernstfall nicht lange diskutieren, sondern Ergebnisse sehen will, ist bei uns genau richtig.

    0+
    Jahre Erfahrung
    0+
    Mandate im Jahr
    0+
    Mandanten betreut
    0%
    Zufriedene Mandanten
    Erstgespräch vereinbaren
    Ihr Unternehmen ist von einem Sturmschaden betroffen? Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

      Das Wichtigste zur Betriebsunterbrechungsversicherung bei Sturm auf einen Blick:

      Ein schweres Sturmereignis kommt meist unvorhergesehen, doch seine Folgen sind oft langfristig spürbar. Wenn Produktionsprozesse stillstehen, Kundenaufträge nicht bedient werden können und Fixkosten wie Miete oder Gehälter weiterlaufen, drohen ernsthafte finanzielle Einbußen. Umso wichtiger ist es, genau zu wissen, wann die Versicherung zahlt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

      Betriebsunterbrechung und Sturm

      Sturmschäden können in der Betriebsunterbrechungsversicherung als versicherte Ereignisse definiert sein, sofern sie im Rahmen der zugrunde liegenden Sachversicherung gedeckt sind. Die Betriebsunterbrechungsversicherung baut grundsätzlich auf einer bestehenden Sachversicherung auf. Diese muss den Sturmschaden anerkennen, damit der daraus resultierende Betriebsunterbrechungsschaden ersetzt wird.

      Kommt es infolge eines Sturmereignis zu einer Unterbrechung des betrieblichen Ablaufs, greift die Versicherung unter bestimmten Bedingungen ein. Versichert sind dabei nicht nur die Kosten für Reparaturen, sondern vor allem der wirtschaftliche Verlust durch entgangene Gewinne, nicht ausgelieferte Aufträge und die fortlaufenden Fixkosten. Auch mittelbare Auswirkungen wie Produktionsausfälle können, je nach Police, erfasst sein – etwa im Rahmen einer sogenannten erweiterten Betriebsunterbrechungsversicherung.

      Die genaue Auslegung hängt jedoch stark von der vertraglichen Gestaltung ab. Viele Klauseln enthalten Einschränkungen oder Bedingungen zur Schadenshöhe, Sturmstärke oder Eintrittszeitpunkt. Eine rechtssichere Bewertung ist daher für die Geltendmachung unerlässlich.

      Diese Sturmschäden zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung

      Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt folgende Sturmfolgen, sofern sie zu einer Betriebsunterbrechung führen:

      • Direkte Gebäudeschäden: Abgedeckte Dächer, zerstörte Fassaden oder zerborstene Fenster, die die Nutzung der Betriebsstätte unmöglich machen.
      • Beschädigung von Maschinen und Produktionsanlagen: Wenn durch eindringendes Wasser oder herabstürzende Teile Produktionsanlagen zerstört werden.
      • Unterbrechung durch Strom- oder Energieausfall: Sturmbedingte Schäden an Versorgungsleitungen können den Betrieb vollständig lahmlegen.
      • Kosten für Maßnahmen zur Erhaltung des Betriebs: Notstromversorgung, vorübergehende Ersatzräume oder Übergangsmaßnahmen, sofern sie dem Fortbestand des Betriebs dienen.
      • Ersatz für entgangenen Gewinn und fortlaufende Fixkosten: Miete, Leasingraten, Löhne und andere laufende Betriebskosten, die trotz Stillstand weitergezahlt werden müssen.
      • Voraussetzung ist immer, dass der zugrunde liegende Sachschaden durch einen Sturm anerkannt wird und kausal für die Unterbrechung ist.

      Diese Sturmschäden sind nicht versichert

      Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht in allen Fällen von wetterbedingten Schäden. Häufig ausgeschlossen oder nur mit Zusatzklauseln versichert sind:

      • Überschwemmungsschäden durch Starkregen oder Hochwasser: Diese gelten meist nicht als sturmbedingt Schäden und benötigen gesonderte Elementarschadendeckungen.
      • Rückstauschäden durch überlastete Kanalisation: Auch diese sind typischerweise nicht im Standardumfang enthalten.
      • Vorsorgliche Betriebsschließungen ohne konkreten Schaden: Wird der Betrieb vorsorglich eingestellt, ohne dass ein unmittelbarer Sachschaden vorliegt, greift der Versicherungsschutz nicht.
      • Sturmschäden unterhalb der versicherten Mindestwindstärke: Viele Verträge sehen eine Mindestwindstärke (meist ab 8 Beaufort) für die Anerkennung eines Sturmschadens vor.
      • Schäden durch unsachgemäße Sicherung von Betriebseinrichtungen: Wurde etwa ein Baugerüst nicht fachgerecht befestigt, kann die Versicherungsgesellschaft die Leistung verweigern.
      • Daher ist die genaue Kenntnis der Vertragsdetails und Ausschlüsse entscheidend für die erfolgreiche Geltendmachung eines Anspruchs.

      Mandanten Bewertungen

      Das haben unsere Mandanten über uns als Fachanwaltskanzlei zu sagen.

      Jetzt Kontakt aufnehmen

      Haben Sie Probleme mit Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung? Rufen Sie uns an unter: Köln +49 (0)221 650 80 4183, Bonn +49 (0)228 3876 3955 oder senden Sie uns Ihre Angaben im Voraus - Wir finden heraus, wie wir Ihnen helfen können!

        Unser Team

        Call Now Button