Ein schwerer Sturm kann in wenigen Minuten massive Schäden anrichten: Dächer werden abgedeckt, Produktionshallen beschädigt, Stromleitungen unterbrochen. Für viele Unternehmen bedeutet ein solcher Vorfall nicht nur Sachschaden, sondern auch einen kompletten Ausfall von Produktion und Betrieb. Maschinen bleiben stehen, Aufträge können nicht erfüllt werden, Umsätze brechen ein. In solchen Situationen soll der Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung greifen und den finanziellen Schaden kompensieren.
Doch was, wenn die Versicherung plötzlich nicht zahlt? Wenn sich das Versicherungsunternehmen auf unklare Vertragsformulierungen oder vermeintliche Ausschlüsse beruft? Dann ist professionelle Unterstützung gefragt.
Als spezialisierte Kanzlei für Versicherungsrecht setzen wir uns konsequent für die Rechte unserer Mandanten ein. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz, analysieren die Gründe der Ablehnung und setzen Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich oder vor Gericht.
Unsere Kanzlei steht für:
Im Schadensfall zählt jede Stunde. Je länger ein Unternehmen auf die Auszahlung der Versicherung wartet, desto größer werden die finanziellen Einbußen. Während der Versicherer prüft, verzögert oder ablehnt, geraten Gehalt, Betriebskosten und laufende Verpflichtungen in Bedrängnis. Wer in dieser Situation keine rechtliche Unterstützung hat, riskiert unkalkulierbare Verluste, denn der Ertragsausfall trifft das Unternehmen oft härter als der eigentliche Sturmschaden.
Als erfahrene Kanzlei im Versicherungsrecht wissen wir, wie schnell Sachverhalte geklärt und Fristen gewahrt werden müssen. Viele Betriebe wenden sich zu spät an einen Anwalt und verlieren wertvolle Zeit und damit unter Umständen ihre Ansprüche.
Kraemer.Law steht für unmittelbare Intervention. Wir schaffen Klarheit im Umgang mit dem Versicherer, sichern Beweise frühzeitig und übernehmen die Verhandlungsführung. Wer uns rechtzeitig kontaktiert, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil im Streit um Ertragsausfall und Versicherungsschutz.
Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit dem Versicherungsunternehmen. Unser Ziel ist eine zügige Anerkennung des Anspruchs, bevor der Schaden für Sie existenzbedrohend wird. So vermeiden wir Verzögerungstaktiken und sichern Ihre wirtschaftliche Stabilität.
Kommt es zur Ablehnung oder Verzögerung, setzen wir Ihre Rechte auch gerichtlich durch. Mit unserer Erfahrung im Versicherungsrecht vertreten wir Sie entschlossen und zielgerichtet – für eine vollständige Entschädigung aller Sturm- und Windschäden, inklusive Produktionsausfall.
Komplexe Versicherungsfälle erfordern mehr als Standardlösungen. Gerade im Schadenfall durch ein Sturmereignis zählt juristische Fachkompetenz auf höchstem Niveau. Unsere Kanzlei steht Unternehmen als strategischer Partner zur Seite – mit tiefgreifendem Know-how im Versicherungsrecht und einem klaren Verständnis für die wirtschaftlichen Abläufe im Betrieb.
Wir denken weiter als nur bis zur Prüfung des Versicherungsvertrags. Wir verstehen die Sprache der Versicherer, kennen typische Verzögerungstaktiken und wissen, wie wir Ihre Position mit Substanz vertreten. Kraemer.Law steht für präzise Analyse, klare Kommunikation und maximale Durchsetzungskraft. Wer im Ernstfall nicht lange diskutieren, sondern Ergebnisse sehen will, ist bei uns genau richtig.
Ein schweres Sturmereignis kommt meist unvorhergesehen, doch seine Folgen sind oft langfristig spürbar. Wenn Produktionsprozesse stillstehen, Kundenaufträge nicht bedient werden können und Fixkosten wie Miete oder Gehälter weiterlaufen, drohen ernsthafte finanzielle Einbußen. Umso wichtiger ist es, genau zu wissen, wann die Versicherung zahlt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Sturmschäden können in der Betriebsunterbrechungsversicherung als versicherte Ereignisse definiert sein, sofern sie im Rahmen der zugrunde liegenden Sachversicherung gedeckt sind. Die Betriebsunterbrechungsversicherung baut grundsätzlich auf einer bestehenden Sachversicherung auf. Diese muss den Sturmschaden anerkennen, damit der daraus resultierende Betriebsunterbrechungsschaden ersetzt wird.
Kommt es infolge eines Sturmereignis zu einer Unterbrechung des betrieblichen Ablaufs, greift die Versicherung unter bestimmten Bedingungen ein. Versichert sind dabei nicht nur die Kosten für Reparaturen, sondern vor allem der wirtschaftliche Verlust durch entgangene Gewinne, nicht ausgelieferte Aufträge und die fortlaufenden Fixkosten. Auch mittelbare Auswirkungen wie Produktionsausfälle können, je nach Police, erfasst sein – etwa im Rahmen einer sogenannten erweiterten Betriebsunterbrechungsversicherung.
Die genaue Auslegung hängt jedoch stark von der vertraglichen Gestaltung ab. Viele Klauseln enthalten Einschränkungen oder Bedingungen zur Schadenshöhe, Sturmstärke oder Eintrittszeitpunkt. Eine rechtssichere Bewertung ist daher für die Geltendmachung unerlässlich.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt folgende Sturmfolgen, sofern sie zu einer Betriebsunterbrechung führen:
Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht in allen Fällen von wetterbedingten Schäden. Häufig ausgeschlossen oder nur mit Zusatzklauseln versichert sind: