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Ungerechtigkeiten für Elementarversicherte bei der Beantragung der Wiederaufbauhilfe

Ein Flutbetroffener ohne Elementarversicherung hat Glück, denn in seinem Antrag auf Wiederaufbauhilfe für das beschädigtes Gebäude legt er der Bezirksregierung ein Gutachten vor, in dem die Schadenssumme ausgewiesen ist. Daraufhin erhält er sofort 40% der Fördersumme, um sanieren zu können. Eine schnelle Wiederaufbauhilfe ist somit garantiert.

Betroffene mit einer Elementarversicherung haben allerdings nicht so viel Glück. Die Schadensabwicklung nach einer Flutkatastrophe zeigt sich als sehr schwierig und ein zermürbender Abnutzungskampf mit der Versicherung treibt die ohnehin von der Flut gezeichneten Betroffenen in die Verzweiflung und zwingt sie zur Aufnahme von Krediten.

Die Ungerechtigkeit: Schwierige Schadensabwicklung für Flutbetroffene mit Elementarversicherung

Bisher haben Betroffene mit Elementarversicherung nicht die Möglichkeit, so leicht wie ihre nicht versicherten Leidensgenossen, Förderung vom Wiederaufbau zu erhalten. Denn das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) und die Bezirksregierungen vertreten bis jetzt den Standpunkt, dass zunächst die Schadensabwicklung mit der Versicherung abgeschlossen sein muss, um zu wissen, welche nicht erstatteten Kosten gegebenenfalls gefördert werden können. Und dies dauert in der Regel lange.

So lange, dass die Versicherten am Ende ihrer Kraft, Vergleichsangebote der Versicherung annehmen, beiderseitig wohl wissend, dass die Vergleichssumme nicht ausreicht, um die Sanierung abzuschließen. Jedoch mit der Annahme, dass durch das Vergleichsangebot der Leidensweg der Versicherten endet. Denn nach der Annahme des Vergleichsangebots sind sie erst den Nichtversicherten gleichgestellt und können für die restlichen Sanierungskosten problemlos einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen.

Sofortige Förderung für elementarversicherte Flutbetroffene muss garantiert sein

Und das Ministerium? Schaut bisher zu, wie die Versicherungen ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen und die Sanierungskosten auf den Staat abwälzen. Was ist zu tun? Versicherte, die Probleme mit der Versicherung haben, müssen sofort Förderung erhalten, um wie die Nichtversicherten zeitnah Geld für die Sanierung und für die Beauftragung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht zur Verfügung zu haben. Auf diese Möglichkeit muss das Ministerium die Versicherten aufmerksam machen, was bisher nicht geschehen ist.

In Leitfäden informiert das Ministerium nur darüber, dass Versicherte einen Antrag auf Förderung des Selbstbehalts und der Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden, stellen können. Ob und in welcher Höhe ein Vergleichsangebot von der Versicherung angenommen werden kann, wird nirgendwo erwähnt. Dies muss sich dringend ändern. Denn Versicherte dürfen nicht schlechter gestellt werden als Nichtversicherte.

Fazit zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Flutbetroffene ohne Elementarversicherung schneller und unkomplizierter eine Wiederaufbauhilfe erhalten, während diejenigen mit Versicherung einen zermürbenden Kampf mit der Versicherung durchstehen müssen. Das Ministerium verlangt von Elementarversicherten, dass sie zuerst die Schadensabwicklung mit der Versicherung abschließen, bevor sie Förderung vom Wiederaufbau beantragen können, was zu einer langen Verzögerung führt. Viele Versicherte akzeptieren schließlich Vergleichsangebote ihrer Versicherung, obwohl sie wissen, dass das Geld nicht ausreicht, um die Sanierung abzuschließen. Das Ministerium sollte daher sofortige Förderung für elementarversicherte Flutbetroffene garantieren, um sie in ihrer schwierigen Lage zu unterstützen. Außerdem muss das Ministerium die Versicherten darauf aufmerksam machen, dass sie die Möglichkeit haben, Förderung zu beantragen, wenn die Versicherung ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, und dass Versicherte nicht schlechter gestellt werden dürfen als Nichtversicherte.

Das Gericht hat bereits bestätigt, dass die Schäden im Ahrtal durch eine Überschwemmungen infolge von Starkregen eingetreten sind und somit eine Grundlage geschaffen. Wenn Sie selbst von der Flutkatastrophe betroffen sind und Probleme mit Ihrer Elementarversicherung haben, sollten Sie sich nicht alleine gelassen fühlen. Kraemer.Law bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Ob es um die Schadensabwicklung, den Umgang mit Vergleichsangeboten oder andere Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherung geht – das erfahrene Team von Kraemer.Law steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, sich bei Bedarf an uns zu wenden.

Mehr Informationen zur Flutkatastrophe finden Sie auch in verschiedenen TV-Berichten über die Kanzlei Kraemer.Law. Z.B. beleuchtet „Spiegel TV“ die Tätigkeit von Kraemer.Law im Flutgebiet oder die ARD Tagesthemen die Flut in Bad Neuenahr.

Auch interessant ist unser Blog-Beitrag der Ihnen hilft die Unterschiede zwischen Elementarversicherung und Hausratversicherung bei Hochwasser- und Unwetterschäden zu verstehen.

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