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Kraemer.Law Gericht bestätigt: Schäden im Ahrtal durch Überschwemmungen infolge von Starkregen eingetreten.

Das Landgericht Koblenz hat heute in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass die Schäden im Ahrtal durch Überschwemmungen infolge von Starkregen eingetreten sind. Zudem teilte das Gericht unsere Auffassung, dass der von der Versicherung herangezogene sogenannte „Flutausschluss“ nicht greift, da eine Flut im Sinne der Versicherungsbedingungen einen Bezug zur Meeresküste haben muss. Damit steht fest, dass auch Schäden im Ahrtal versichert sind, wenn kein gesonderter Versicherungsschutz gegen Hochwasser abgeschlossen wurde, solange Versicherungsschutz gegen starkregenbedingte Überschwemmungen abgeschlossen wurde.

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