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Flutkatastrophe Ahrtal: Gericht bestätigt Starkregen

Gericht bestätigt: Schäden im Ahrtal durch Überschwemmungen infolge von Starkregen eingetreten.

Das Landgericht Koblenz hat heute in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass die Schäden im Ahrtal durch Überschwemmungen infolge von Starkregen entstanden sind. Zudem teilte das Gericht unsere Auffassung, dass der von der Versicherung herangezogene sogenannte „Flutausschluss“ nicht greift, da eine Flut im Sinne der Versicherungsbedingungen einen Bezug zur Meeresküste haben muss. Damit steht fest, dass auch Schäden im Ahrtal versichert sind, wenn kein gesonderter Versicherungsschutz gegen Hochwasser abgeschlossen wurde, solange Versicherungsschutz gegen starkregenbedingte Überschwemmungen abgeschlossen wurde. Dies ist eine wichtige Entscheidung für die betroffenen Menschen und Unternehmen, die nun Anspruch auf Entschädigung von ihren Versicherungen haben.

Flut im Ahrtal – Flutausschluss in der Versicherungspolice

Ein „Flutausschluss“ in der Versicherungspolice bedeutet, dass Schäden, die durch eine Flut verursacht werden, nicht von der Versicherung abgedeckt sind. Eine Flut im Sinne der Versicherungsbedingungen bezieht sich in der Regel nur auf Überschwemmungen, die durch das Anschwellen von Flüssen oder das Überlaufen von Meeren verursacht werden.

Im Fall der Flut im Ahrtal im Juli 2021 war jedoch nicht eine Flut im Sinne der Versicherungsbedingungen die Ursache für die Überschwemmungen, sondern ein extrem starker Starkregen. Daher greift der Flutausschluss in diesem Fall nicht und die Schäden sind von der Versicherung abgedeckt, sofern eine Versicherung gegen starkregenbedingte Überschwemmungen abgeschlossen wurde.

Dies ist eine wichtige Klarstellung für die betroffenen Menschen, da viele zunächst befürchteten, dass sie auf den Kosten für die Schäden sitzen bleiben würden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Höhe der Entschädigung von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann. Daher sollten Betroffene sich unbedingt mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um die genauen Bedingungen ihrer Versicherungspolice zu klären und die Schadensregulierung in die Wege zu leiten.

Kraemer.Law im TV

Kraemer.Law hat in den letzten Monaten einen bedeutenden Beitrag zur Berichterstattung über die Flutkatastrophe geleistet. In einem Fernsehbeitrag über Bad Neuenahr wurde die Kanzlei für ihre wichtige Rolle bei der Unterstützung der Opfer und bei der Bewältigung der rechtlichen Herausforderungen hervorgehoben. Ein weiterer TV-Beitrag von Siegel TV beleuchtete die Tätigkeiten von Kraemer.Law als Anwalt im Flutkatastrophengebiet. Der Beitrag verdeutlichte, wie die Kanzlei ihr Fachwissen und ihre Erfahrung einsetzte, um den Opfern der Katastrophe zu helfen. Kraemer.Law arbeitete intensiv daran, die rechtlichen Ansprüche der Betroffenen zu identifizieren und zu verfolgen, indem sie sie bei der Antragsstellung, der Beweissicherung und der Kommunikation mit den Versicherungen unterstützte.

Fazit: Schutz vor Naturkatastrophen enorm wichtig

Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz ist ein wichtiger Schritt für die betroffenen Menschen im Ahrtal. Sie zeigt, dass eine Versicherung gegen Naturkatastrophen wie Starkregen und Überschwemmungen sinnvoll ist und dass es sich lohnt, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und den Abschluss einer geeigneten Versicherung können sich Menschen und Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen schützen.

Hochwasser und die Versicherung zahlt nicht? Kraemer.Law hilft mit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.

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