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Landgericht Osnabrück entscheidet: Versicherer muss nach Restaurantbrand nicht zahlen

 

Das Landgericht Osnabrück hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das weitreichende Auswirkungen auf Versicherungsnehmer haben könnte. In dem Urteil vom 24. Mai 2023 mit dem Aktenzeichen 9 O 3254/21 wurde entschieden, dass ein Versicherer nach einem Brand in einem Restaurant nicht zahlen muss, wenn die Versicherungsnehmerin ihre Mitwirkungspflichten zur Aufklärung des Schadensfalls vorsätzlich verletzt.

Hintergrund des Falls

Im Januar 2018 wurde die Inneneinrichtung des Restaurants durch ein Feuer erheblich beschädigt. Der Schaden wurde auf rund 640.000 Euro geschätzt. Obwohl ein Dritter, der der vorsätzlichen Brandstiftung verdächtigt wurde, freigesprochen wurde, gab es weiterhin Zweifel über die Ursache des Feuers.

Nachdem die Versicherungsnehmerin den Vorfall ihrem Versicherer gemeldet hatte, erhielt sie einen Katalog mit 20 Fragen zur weiteren Bearbeitung des Vorgangs. Es dauerte jedoch Monate, bis die Fragen durch einen Rechtsanwalt beantwortet wurden. Der Versicherer war der Meinung, dass einige der Fragen entweder gar nicht oder nur unvollständig beantwortet wurden und setzte eine Frist zur ergänzenden Beantwortung. Als die Versicherungsnehmerin nicht entsprechend reagierte, lehnte der Versicherer die Deckung des Schadens ab.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht war der Meinung, dass die Versicherungsnehmerin ihre Mitwirkungspflichten vorsätzlich nicht erfüllt hat, da sie die zulässigen Fragen ihres Versicherers nicht unverzüglich beantwortet hat. Es wurde klargestellt, dass die Versicherungsnehmerin verpflichtet ist, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, auch wenn diese sie selbst belasten könnten. Interessanterweise wurde festgestellt, dass der im Strafrecht geltende Grundsatz „nemo tenetur“, wonach sich niemand selbst belasten muss, im Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer nicht gilt.

Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass die Versicherungsnehmerin vorsätzlich gehandelt hat, um den Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls und den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers zu beeinflussen. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Verdacht der vorsätzlichen Brandstiftung im Raum stand und sogar gegen eine Person im näheren Umfeld der Versicherungsnehmerin ermittelt wurde.

Was bedeutet das für Sie und Ihre Sachversicherung?

Dieses Urteil ist ein klarer Weckruf für alle Versicherungsnehmer, ihre Mitwirkungspflichten ernst zu nehmen und ihren Versicherern bei der Untersuchung von Schadensfällen vollständig zu unterstützen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und daher in der Zukunft möglicherweise angefochten werden könnte.

Wir stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Die Fachanwaltskanzlei Kraemer.Law kann Ihnen helfen, die Auswirkungen dieses Urteils zu verstehen und Sie bei allen rechtlichen Fragen zu unterstützen.

Weiter Informationen zum richtigen Umgang mit Ihrer Sachversicherung erhalten Sie auch in den folgenden Blog-Artikeln:

Der richtige Umgang im Schadensfall: So schützen Sie Ihren Versicherungsschutz
Erfolgsaussichten im Kompositversicherungsrecht

 

Dieser Blog-Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.


Quelle: Landgericht Osnabrück 

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