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Mai 22, 2021
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Es bleibt spannend in der Betriebsschliessungsversicherung! Erneut bestätigt das LG München I seine Rechtsprechung, dass eine Regelung in den Versicherungsbedingungen intransparent ist, wenn Sie auf § 6,7 des IfSG verweist, sodann aber katalogartig eine Vielzahl von Krankheiten und Krankheitserregern aufführt, welche nicht vollständig den Aufzählungen im IfSG entsprechen.
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