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E-Commerce
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Unser Mandant ist hauptberuflich als Angestellter tätig und interessierte sich für ein Coaching im Bereich E-Commerce. Dabei war ihm wichtig, keinen reinen Videokurs zu buchen, sondern ein 1:1 Coaching zu erhalten. Der Coachingvertrag wurde sodann wie mittlerweile üblich online abgeschlossen. Die AGB des Coachinganbieters enthielten dabei die ebenfalls von den Coachinganbietern gerne verwendete Klausel, dass...
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Kraemer.Law konnte für seine Mandantin eine wichtige Entscheidung im Urheberrecht erstreiten. Unsere Mandantin ist eine der führenden Anbieter im E-Commerce-Coaching und investiert jährlich sechsstellige Summen in das Marketing und Google-optimierte Werbung.
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Oft hört und liest man – meist natürlich in den Schreiben der Coaching-Anwälte -, dass ein Coaching eine Dienstleistung sei und deshalb keine Ansprüche des Gecoachten bei Schlechtleistung bestünden. Heisst das, dass das Geld weg ist, unabhängig von der Qualität des Coachings?
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Allzu schnell ist es passiert: Die Werbung des E-Commerce Coachings sah vielversprechend aus, der Coach scheint augenscheinlich seiner YouTube-Videos erfolgreich zu sein und ehe Du Dich versiehst, hast Du im Closing-Call einen Vertrag abgeschlossen.
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Vorsicht bei überteuerten Online-Coachings die das schnelle Geld versprechen Die Angebote klingen verlockend und meistens gleichlautend. Sie versprechen Reichtum, Erfolg und ein sorgloses
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