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Franchiserecht
Immer wieder kommt bei der rechtlichen Begleitung von Franchisesystemen die Frage auf, ob der Franchisegeber mit seinen Franchisepartnern Auftragverarbeitungsverträge (AVV) schließen muss, soweit er z.B. für die Franchisepartner die Lieferungen an die Kunden ausführt.
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Mit Urteil vom 17.05.2018 hat sich das OLG Hamburg noch einmal zum Anfechtungsrecht des Franchisenehmers bei mangelhafter vorvertraglicher Aufklärung geäußert.
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Es ist kaum ein Ereignis erinnerbar, das die nationale und globale Franchisewirtschaft in den letzten Jahrzehnten so hart getroffen hat, wie die aktuelle COVID-19-Pandemie.
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