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August 21, 2024
11Gerichtsurteil Schweigen ist keine Zustimmung
Ein neues Urteil des Landgerichts Baden-Baden stellt klar: Das Schweigen eines Versicherungsnehmers auf ein Änderungsangebot bedeutet keine Zustimmung. Dies stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer erheblich.
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