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Berufsunfähigkeit: HUK Coburg erkennt nach Intervention von Kraemer.Law an!

Berufsunfähigkeit: HUK Coburg erkennt nach Intervention von Kraemer.Law an!

Eine besonders freudige Nachricht konnten wir unserem Mandanten noch kurz vor Weihnachten überbringen. Für ihn hat Kraemer.Law die außergerichtlichen Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der HUK Coburg geltend gemacht.

Unser Mandant war vor Eintritt des Versicherungsfalls als IT-Systemadministrator bei einem mittelständischen IT-Dienstleister tätig. Aufgrund einer rezidivierenden Störung und einer abhängigen Persönlichkeitsstörung war er seit 2012 bedingungsgemäß berufsunfähig. Er stellte einen Leistungsantrag auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, der von der HUK Coburg rückwirkend ab dem 1. August 2012 bewilligt wurde.

Im März 2019 nahm unser Mandant seine Tätigkeit als Systemadministrator in Vollzeit wieder auf.

Im November 2019 stellte die HUK Coburg die Leistungen ab dem 1. März 2020 infolge eines Nachprüfungsverfahrens wieder ein, da eine mindestens 50%-ige Berufsunfähigkeit nicht mehr vorläge. Der Versicherer stützte seine Entscheidung einerseits auf die von unserem Mandanten wiederaufgenommene Tätigkeit als Systemadministrator in Vollzeit und andererseits auf ein eingeholtes Gutachten, welches die Besserung des Gesundheitszustands attestiere.

Inhalt

  1. Kraemer.Law fanden viele Angriffspunkte
  2. Nach unserer Einschaltung wurde der Anspruch anerkannt
  3. Fazit

1. Kraemer.Law fanden viele Angriffspunkte

Daraufhin wandte unser Mandant sich an unsere Fachanwaltskanzlei. Nach eingehender Analyse der Fallunterlagen durch den Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus G. Krämer wurde schnell klar, dass hier ein außergerichtliches Vorgehen viel Erfolg verspricht. Zunächst hatte unser Mandant einen überobligatorischen Arbeitsversuch entgegen des Rates seiner behandelnden Ärzte unternommen. Auf Anraten seiner Psychiaterin sollte er einen Versuch des langsamen Wiedereinstiegs ins Berufsleben unternehmen. Von einer Vollzeitstelle riet sie ihm ausdrücklich ab. Unser Mandant nahm die Vollzeitstelle entgegen des Rates der Ärztin sodann lediglich aus der Not heraus an, da er keine passende Teilzeitstelle gefunden hat. Dies machten wir der HUK Coburg deutlich.

Daneben bot das ärztliche Gutachten viele Angriffspunkte. Sowohl medizinische als auch berufskundliche Aspekte hatte der Gutachter schlicht verkannt, waren widersprüchlich oder unvollständig. Auf Basis der jetzt von uns eingereichten Stellungnahme konnten weder der sodann von der HUK Coburg eingeschaltete Sachverständige noch der Versicherer die fortbestehende Berufsunfähigkeit unseres Mandanten weiter leugnen.

2. Nach unserer Einschaltung wurde der Anspruch anerkannt

Kurz vor Weihnachten kam unser Mandant dann zu seinem guten Recht! Der Anspruch wurde anerkannt.
Für die Vergangenheit waren damit sofort rund 10.000 Euro Rente fällig. Die gezahlten Beiträge werden ebenfalls zurückerstattet. Zukünftig wird unser Mandant eine monatliche Rente von ca. 1.100,00 Euro erhalten und keine Beiträge mehr zur Versicherung zahlen müssen. Ein schöner Erfolg zum Jahresende!

3. Fazit

Das Ausfüllen des Leistungsantrags bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist äußerst komplex. Versicherungsnehmer, die hier aufgrund mangelnder Erfahrung nur oberflächliche Angaben machen, haben bei der weiteren Leistungsprüfung oft schlechte Karten. Wir als Fachkanzlei für Versicherungrecht bearbeiten und prüfen täglich die Leistungsanträge unserer Mandanten. Wir wissen, welche Anforderungen die Versicherer stellen und wo die Fallstricke liegen.
Lassen Sie sich auch von ablehnenden Entscheidungen des Versicherers nicht abschrecken. Dieser Fall zeigt, dass bereits eine ordentlich begründete außergerichtliche Vorgehensweise gute Erfolgsaussichten zeigt. Wir haben 14 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht und bearbeiten alleine derzeit knapp 50 Fälle im Berufsunfähigkeitsrecht. Durch unsere langjährige Tätigkeit in Führungspositionen in Rechtsabteilungen von Versicherungsunternehmen sprechen wir die Sprache der Versicherer.
Sprechen Sie uns daher an, wenn Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung Unterstützung benötigen, wir helfen gerne!

Rufen Sie uns an unter +49 (0)221 650 80 4183 und lassen sich in einem kostenlosen Erstgespräch beraten. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Fragen zur Betriebsschließungsversicherung haben!

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