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Vier Wochen als Fachanwalt für Versicherungsrecht im Flutkatastrophengebiet – der Versuch eines Zwischenfazits:

Vier Wochen als Fachanwalt für Versicherungsrecht im Flutkatastrophengebiet – der Versuch eines Zwischenfazits:

Inhalt

  1. Allgemein
  2. Zwischenfazit aus Beruflicher Sicht
  3. Gewerbliche Elementarversicherung

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1. Allgemein

Seit knapp vier Wochen bin ich jetzt mehr oder weniger regelmäßig im Katastrophengebiet im Westen Deutschlands unterwegs gewesen, schwerpunktmäßig in Bad Neuenahr-Ahrweiler, aber auch im Ahrtal, Sinzig, Euskirchen, Erftstadt, Swisttal. Ich bin von gewerblichen sowie privaten Versicherungsnehmern mandatiert worden, sie bei den Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften, Schadenregulierern und Sachverständigen zu unterstützen. Teilweise liegen auch bereits trotz grundsätzlich ausreichendem Versicherungsschutz Teilablehnungen der Versicherungsgesellschaften aus mehr oder weniger nachvollziehbaren Gründen vor, so dass die Mandanten meine versicherungsrechtliche Unterstützung benötigen.

Auch über fünf Wochen nach dem katastrophalem Flutereignis bin ich immer noch fassungslos, das Ausmaß der Zerstörung und die Verzweiflung – aber auch eine gewisse Zuversicht – bei meinen Mandanten, Anwohnern und professionellen sowie privaten Helfern zu erfahren. Eine solch flächendeckende Zerstörung habe ich noch nicht gesehen und bin nach wie vor tief betroffen und traurig über die Schicksale direkt vor unserer Haustüre. Zugleich bin ich unfassbar stolz auf den Zusammenhalt und die Selbstlosigkeit der zahlreichen weiterhin vor Ort tätigen professionellen und freiwilligen – gewerblich sowie privat – Helfer. Ihr seid fantastisch!

2. Zwischenfazit aus beruflicher Sicht

Nun, die „Performance“ der Versicherungsgesellschaften in der Schadenabwicklung ist sehr unterschiedlich. Ich möchte niemanden an den Pranger stellen und ziehe insbesondere meinen Hut vor den Schadenregulierern und Sachverständigen, welche mit einem grossartigen Kraftakt bis spät abends und am Wochenende versuchen, der Vielzahl der Schadenfälle Herr zu werden.   Aufgrund der Vielzahl der betreuten Mandate lässt sich aber durchaus ein Trend in der unterschiedlichen Betreuung der Versicherungskunden abzeichnen; nachfolgende Situation konnte ich beobachten:   Ein Kölner Versicherer meldete sich drei Wochen nicht beim Kunden; nach Anwaltsintervention aber nach 24 Stunden.   Ein Münsteraner Versicherer lässt den Kunden am Telefon wissen, er solle sich gedulden und warten, bis er dran sei. Man sei mit der Vielzahl der Schadenfälle überlastet.   Ein Wiesbadener Versicherer ist seit knapp 6 Wochen nahezu nicht zu erreichen.

Ein Düsseldorfer Versicherer liess sich bereits dazu hinreissen, den Eintritt des Versicherungsfalles zu bestreiten.

3. Gewerbliche Elementarversicherung

Bei den gewerblichen Elementarversicherungen ist fast durchgehend die Jahreshöchstversicherungsleistung der Ertragsausfallversicherung zu knapp bemessen – hier sind Rechtstreitigkeiten fast schon sicher.   Private Kunden haben häufig nur eine Gebäude-Elementarschadenversicherung; der beim selben Versicherer unterhaltene Hausratversicherungsvertrag ist indes regelmässig ohne Elementarschadenschutz. Hier werden sich die Versicherer die Frage gefallen lassen müssen, weshalb dies der Fall ist und ob der Kunde bei Antragsstellung richtig beraten wurde.   Hier ist folglich noch einiges aufzuarbeiten und manche Versicherer werden sich in der Aufbereitung damit auseinandersetzen müssen, ob sie in und nach der Flutkatastrophe personell richtig aufgestellt waren und insbesondere im Innendienst alles getan haben, sowohl die eigene Belegschaft als – und insbesondere – auch die geschädigten Versicherungsnehmer bestmöglich zu unterstützen.

Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Hilfe dabei, die Leistungsverpflichtung bei Ihrem Versicherer durchzusetzen?

Dann rufen Sie uns an unter 0221 650 80 4183 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus Krämer hilft Ihnen gerne!

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