Der BGH hat am 16.12.2020 entschieden, dass die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nach § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Angabe der Rechnungsgrundlage ist, welche maßgeblich für die Prämienerhöhung gewesen ist, so z.B. eine starke Erhöhung der Versicherungsleistungen oder eine veränderte Sterbewahrscheinlichkeit. Wie wirkt sich das nun auf die Prämienerhöhungen von AXA...Read More
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