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Dezember 1, 2022
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Ein Flutbetroffener, der nicht elementarversichert ist, hat Glück im Unglück. In seinem Antrag auf Wiederaufbauhilfe für sein beschädigtes Gebäude legt er der Bezirksregierung ein Gutachten vor, in dem die Schadenssumme ausgewiesen ist. Daraufhin erhält er sofort 40% der Fördersumme, um sanieren zu können.
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