In einem aktuellen Fall vor unserer Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht konnten wir für unsere Mandantin eine vollständige Leistungsauszahlung von ihrer Wohngebäudeversicherung durchsetzen – und das, obwohl der Versicherer zunächst eine Kürzung um 50 % wegen angeblich grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls geltend gemacht hatte. Unsere Mandantin hatte im Rahmen eines mehrwöchigen Urlaubs ihr Wohnhaus verlassen, ohne die...Read More
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