In einem aktuellen Fall vor unserer Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht konnten wir für unsere Mandantin eine vollständige Leistungsauszahlung von ihrer Wohngebäudeversicherung durchsetzen – und das, obwohl der Versicherer zunächst eine Kürzung um 50 % wegen angeblich grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls geltend gemacht hatte.
Unsere Mandantin hatte im Rahmen eines mehrwöchigen Urlaubs ihr Wohnhaus verlassen, ohne die wasserführenden Leitungen abzusperren. Während dieser Zeit kam es zu einem Leitungswasserschaden, woraufhin der Versicherer die Regulierung des Schadens zunächst zur Hälfte verweigerte – mit Verweis auf ein Urteil des OLG Saarbrücken und einem angeblich obergerichtlich bestätigten Grundsatz.
Rechtlich nicht haltbar – und erfolgreich zurückgewiesen
Wir haben im Namen unserer Mandantin dezidiert dargelegt, dass der pauschale Vorwurf der groben Fahrlässigkeit unbegründet war. Tatsächlich hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2003 (Beschluss vom 16.07.2003 – IV ZR 145/02) klargestellt, dass die Nichtabsperrung der Leitungen während eines Urlaubs gerade nicht automatisch als grob fahrlässig zu bewerten ist – insbesondere dann nicht, wenn keine konkrete Kenntnis eines technischen Mangels bestand und das Gebäude regelmäßig kontrolliert wurde, wie im vorliegenden Fall durch die Eltern der Versicherungsnehmerin.
Zudem haben wir darauf hingewiesen, dass die zitierte Entscheidung des OLG Saarbrücken auf einem völlig anderen Sachverhalt beruhte und vom BGH nicht inhaltlich überprüft wurde, sondern lediglich ein Nichtzulassungsbeschluss vorlag – ohne Präjudizwirkung.
100 % statt Kürzung – Versicherung gibt auf
Nach unserer detaillierten und rechtlich fundierten Stellungnahme hat der Versicherer eingelenkt und erklärt, dass auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Damit erhält unsere Mandantin die volle vertraglich geschuldete Versicherungsleistung.
Fazit: Fachanwaltliche Vertretung zahlt sich aus
Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, im Versicherungsrecht auf fundierte Expertise zu setzen. Ohne unsere Intervention wäre die Mandantin mit einer erheblichen Kürzung der Versicherungsleistung konfrontiert geblieben – zu Unrecht.
Unsere Empfehlung: Wer sich mit Kürzungen durch seinen Versicherer konfrontiert sieht, sollte nicht vorschnell aufgeben. In vielen Fällen lohnt sich eine juristische Prüfung – insbesondere durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt. Wir bei Kraemer.Law stehen für engagierte und kompetente Interessenvertretung unserer Mandantinnen und Mandanten – mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und einem klaren Fokus auf Ergebnisorientierung.
Kontaktieren Sie uns, wenn auch Sie eine professionelle Begleitung in einem Versicherungsfall benötigen – wir helfen Ihnen gerne weiter.