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Gericht bestätigt Widerrufsrecht von Coaching-Vertrag und Verwendung rechtswidriger Klausel

Thema: Coaching im Bereich E-Commerce

Unser Mandant ist hauptberuflich als Angestellter tätig und interessierte sich für ein Coaching im Bereich E-Commerce. Dabei war ihm wichtig, keinen reinen Videokurs zu buchen, sondern ein 1:1 Coaching zu erhalten. Der Coachingvertrag wurde sodann wie mittlerweile üblich online abgeschlossen. Die AGB des Coachinganbieters enthielten dabei die ebenfalls von den Coachinganbietern gerne verwendete Klausel, dass sich das Angebot nur an Unternehmer gemäß § 14 BGB richte und der Coaching-Käufer diese Regelung mit Abschluss des Vertrages akzeptierte.

Unmittelbar nach Vertragsschluss stellte unser Mandant fest, dass es sich entgegen der vorherigen Zusicherungen um einen vornehmlichen Videokurs handelte und persönliche Gespräche mit dem Coachinganbieter nur gebucht werden konnten, wenn zuvor eine bestimmte Anzahl von Videos angesehen wurde. Hiermit war unser Mandant nicht einverstanden und wollte sich von dem Vertrag wieder lösen.

Der Coachinganbieter wies dieses Begehren unseres Mandanten unter Verweis auf die AGB zurück und nahm diesen in der Folge vor dem Amtsgericht Freilassung auf Zahlung des vollen Coachinghonorars in Ansprach. Nachdem unser Mandant uns mit seiner gerichtlichen Vertretung beauftragte, erklärten wir unter anderem den Widerruf des Vertrages, da unserer Auffassung nach unser Mandant noch als Verbraucher zu beurteilen sei, auch wenn die Gegenseite der Auffassung war, es handele sich um einen Vertragsschluss mit einem Existenzgründer, weshalb ein Verbraucherwiderrufsrecht ausgeschlossen sei.

Das Amtsgericht Freilassing schloss sich vollumfänglich unserem Vortrag an und wies die gegen unseren Mandanten gerichtete Klage ab. Das Gericht bestätigte das Bestehen des Widerrufsrechtes, da unser Mandant als Verbraucher zu behandeln sei. Zudem sei die verwendete Klausel, dass der Vertragspartner erkläre, als Unternehmer zu handeln, rechtswidrig.

Die Entscheidung des Amtsgerichtes ist insofern bemerkenswert, als in erfreulicher Klarheit unsere Auffassung bestätigt wurde, dass nicht jeder Coachingvertrag automatisch mit einem Existenzgründer geschlossen wird und die entsprechende Klausel in den AGB rechtwidrig ist.
Wenn auch Sie Probleme mit Ihrem gebuchten Coaching haben, wenden Sie sich gerne für eine erste kostenlose Einschätzung der Rechtslage an uns unter 0228/38763955 oder info@kraemer.law.

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Dann rufen Sie uns an unter 0221 650 80 4183 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus Krämer hilft Ihnen gerne!

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