Unser Mandant musste nach der verheerenden Flutkatastrophe mit Erschrecken feststellen, dass sein vollständig überschwemmtes Gebäude sowie sein Hausrat entgegen seiner Annahme nicht gegen Elementarschäden versichert waren. Unserem Mandanten drohte, auf seinem Millionenschaden sitzenzubleiben.
Er beauftragte sodann unsere Kanzlei mit der Überprüfung der von der Provinzial Versicherung AG erhaltenen Deckungsablehnung. Wir forderten die vollständige Beratungsdokumentation an. Und Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus G. Krämer stellte bei einem Blick in die Police schnell fest, dass es dort hieß: „Elementarschadendeckung wurde nicht gewünscht und nicht beraten“. Ein Beratungsprotokoll, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, konnte die Provinzial nicht vorlegen. Wir schrieben die Provinzial daraufhin an und forderten diese mit dem Hinweis auf das offenkundige Beratungsverschulden zur Leistung auf. Denn wie sollte unser Mandant seinen vermeintlichen Wunsch, keine Absicherung gegen Elementarschäden haben zu wollen geäußert haben, wenn er doch hierzu gar nicht beraten wurde?
Nachdem die Provinzial bei ihrer Ablehnung verblieb, reichte Kraemer.Law Klage beim Landgericht Koblenz ein. Die Versicherungsfachkammer des Landgericht Koblenz teilte die von uns vertretene Auffassung und verurteilte die Provinzial, Deckung zu gewähren. Unser Mandant wird nun seinen siebenstelligen Schaden trotz vorhergehender Ablehnung vom Versicherer ersetzt erhalten.
Auch dieser Fall zeigt wieder eindrucksvoll, dass man sich nicht mit einer Ablehnung des Versicherers zufriedengeben soll, sondern die Angelegenheit durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen.
Zögern auch Sie nicht, noch heute Kontakt zur Fachanwaltskanzlei Kraemer.Law aufzunehmen. Gerne prüfen wir Ihre Ablehnung, das Ersttelefonat ist dabei selbstverständlich kostenlos!