Versicherer zweifeln oft Berufsunfähigkeit wegen Depression an
Wer berufsunfähig wegen Depression ist, steht oft nicht nur vor enormen gesundheitlichen Herausforderungen, sondern auch vor einem zermürbenden Kampf mit der eigenen Versicherung. Besonders große Anbieter wie die Allianz Lebensversicherungs-AG verweigern in vielen Fällen die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, obwohl ärztliche Diagnosen eindeutig sind und der berufliche Alltag nicht mehr zu bewältigen ist.
Doch: Sie müssen das nicht hinnehmen. In diesem aktuellen Fall hat Kraemer.Law die Allianz in zwei Instanzen zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit gezwungen – und das Urteil ist nun rechtskräftig.
Berufsunfähigkeitsversicherung kurz erklärt
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) soll einspringen, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Entscheidend ist dabei nicht, ob noch gearbeitet wird, sondern ob die ursprüngliche Tätigkeit zumutbar und möglich ist. Viele Versicherer stellen sich jedoch quer, weil sie auf alternative Tätigkeiten verweisen oder pauschal behaupten, es liege keine vollständige Berufsunfähigkeit vor. Besonders bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen wird die Schwere der Beeinträchtigung oft angezweifelt oder als nicht ausreichend eingestuft, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Depression in Berufsunfähigkeitsversicherungen
Psychische Erkrankungen wie Depressionen zählen heute zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Dennoch tun sich viele Versicherungsunternehmen schwer damit, diese als Leistungsgrund anzuerkennen. Der Grund: Depressionen sind (anders als körperliche Erkrankungen) schwer messbar, verlaufen individuell unterschiedlich und lassen sich nicht durch einfache Tests objektivieren. Viele Gutachter und Versicherer bezweifeln daher die Schwere der Erkrankung oder unterstellen, dass Betroffene trotz Diagnose arbeitsfähig seien. Das führt in der Praxis häufig zu Ablehnungen, selbst wenn eine echte berufliche Belastbarkeit nicht mehr gegeben ist.
Der Fall unserer Kanzlei: Rechtsstreit mit der Allianz Lebensversicherungs-AG
Unser Mandant war über viele Jahre hinweg als Außendienstmitarbeiter bei einer Versicherungsgesellschaft tätig. Aufgrund einer Angststörung, die unter anderem mit massiven sozialen Ängsten und Panikattacken einhergeht, war es ihm auf ärztlichen Rat hin dauerhaft nicht mehr möglich, Kunden zu besuchen oder im direkten Kontakt mit fremden Personen zu arbeiten – ein wesentlicher Bestandteil seiner bisherigen Berufstätigkeit.
Tatsächlich war unser Klient nach Ausbruch der Erkrankung weiterhin beruflich tätig – allerdings im Innendienst, ohne Kundenkontakt. Die Allianz lehnte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch ab. Die Begründung: Der Mandant sei nicht berufsunfähig, da er weiterhin in Vollzeit arbeite.
Wir übernahmen das Mandat zur gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber der Allianz. Im Verfahren vor dem Landgericht Aurich machten wir deutlich, dass es auf die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit ankommt – also den Außendienst – und nicht auf die spätere Ausgestaltung der Beschäftigung. Der Versuch der Allianz, den Innendienst als sogenannte Verweisungstätigkeit darzustellen, scheiterte. Diese Tätigkeit war überobligatorisch und freiwillig, sie darf daher nicht gegen den Anspruch aus dem Vertrag aufgerechnet werden.
Zur Klärung des Gesundheitszustands unseres Mandanten hat das Landgericht ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses bestätigte die gestellte Diagnose und bescheinigte unserem Mandanten nachvollziehbar und fundiert, dass ihm die Ausübung seiner früheren Außendiensttätigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr möglich sei. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg machte der Senat deutlich, dass er beabsichtige, das Urteil des Landgerichts vollumfänglich zu bestätigen und sich unserer Argumentation anschließt. Die Allianz nahm daraufhin ihre Berufung zurück – das Urteil wurde rechtskräftig.
Mit anwaltlicher Hilfe zur BU Rente
Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie entscheidend eine anwaltliche Begleitung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sein kann. Besonders dann, wenn Versicherungsgesellschaften wie die Allianz Leistungen pauschal ablehnen.
Oft liegt das Problem nicht nur in der medizinischen Einschätzung, sondern in der rechtlichen Bewertung der Sachlage: Was zählt als zuletzt ausgeübter Beruf? Ist eine spätere Tätigkeit im Sinne des Vertrags zumutbar? Wurden Gesundheitsfragen korrekt beantwortet? Ohne juristische Unterstützung werden viele dieser Fragen zu Ungunsten der Versicherten beantwortet, obwohl ihnen rechtlich ein Anspruch zusteht.
Wir bei Kraemer.Law prüfen solche Fälle umfassend, holen erforderliche Gutachten ein und vertreten unsere Mandanten entschlossen vor Gericht. Eine Einigung mit dem Versicherer ist nur dann sinnvoll, wenn sie den tatsächlichen Leistungsanspruch fair abbildet – andernfalls setzen wir ihn durch.
Denn: Wer berufsunfähig wegen Depression ist und dennoch weiterkämpft, hat das Recht auf Unterstützung und wir sorgen dafür, dass dieses Recht auch durchgesetzt wird.
Sie sind betroffen? Diese Schritte helfen bei Ablehnung trotz Versicherungsvertrag
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und nun plötzlich mit einer Ablehnung Ihres Leistungsantrags konfrontiert werden, ist das zunächst ein Schock. Doch Sie sind nicht machtlos. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen scheitern viele Anträge nicht an fehlender Berechtigung, sondern an formalen, medizinischen oder rechtlichen Argumentationen der Versicherung.
So gehen Sie jetzt am besten vor:
- Leistungsbescheid sorgfältig prüfen: Die Begründung für die Ablehnung kann oft Schwachstellen enthalten. Pauschale Aussagen wie „Sie arbeiten doch noch“ sind nicht automatisch rechtlich tragfähig.
- Unterlagen vollständig zusammenstellen: Dazu gehören Ihr Versicherungsvertrag, ärztliche Befunde, Reha-Berichte, Krankentagegeldverläufe und ggf. eine Dokumentation Ihrer konkreten Berufstätigkeit vor Eintritt der Erkrankung.
- Fristen einhalten: Widerspruch oder Klage müssen fristgerecht erfolgen. In der Regel binnen eines Monats nach Zugang des Bescheids.
- Anwalt für Versicherungsrecht einschalten: Bereits in der frühen Phase können wir Fehler vermeiden, Argumentationen aufbauen und ggf. auch direkt mit der Versicherungsanstalt verhandeln.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Die Tatsache, dass Sie nach Ihrer Erkrankung in irgendeiner Form weiterarbeiten, bedeutet nicht automatisch, dass Sie keinen Anspruch auf BU-Leistungen haben. Entscheidend ist, ob Sie in Ihrem ursprünglichen Beruf noch einsetzbar sind – und genau hier setzen wir an.
Kraemer.Law – Ihr Anwalt für Versicherungsrecht
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, obwohl Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten können, brauchen Sie jemanden, der Ihre Rechte kennt und sie konsequent durchsetzt. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie Kraemer.Law bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Wir wissen, wie Versicherungsunternehmen wie die Allianz argumentieren, welche Gutachten Gewicht haben und worauf es in der Kommunikation mit der Gegenseite wirklich ankommt. Unser Ziel: Dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Als spezialisierte Rechtsanwälte stehen wir an Ihrer Seite.
Wenn auch Sie Probleme mit Ihrer BU-Versicherung haben oder sich mit einer Ablehnung konfrontiert sehen: Kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten – persönlich und engagiert.
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