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Rückabwicklung eines Leibrentenvertrages durch Kraemer.Law

Nach dem Tode eines geliebten Menschen müssen sich die Hinterbliebenen häufig mit verschiedensten Überlegungen – organisatorischer und finanzieller Art – auseinandersetzen. Eine solche Herausforderung erlebte die Erbengemeinschaft unserer Mandantin, als sie entdeckten, dass ihr Vater kurz vor seinem Tod einen Leibrentenvertrag abgeschlossen hatte.

 

Der Fall: Leibrentenvertrag

Im Falle unserer Mandantin musste die Erbengemeinschaft zu ihrem Erschrecken feststellen, dass der Vater nur wenige Wochen vor dessen Tode einen Leibrentenvertrag abgeschlossen hatte. Nach Abschluss des Vertrages waren 100.000 € von dem Konto des Verstorbenen eingezogen worden. Vertraglich vereinbart war eine monatliche Auszahlung von nicht einmal 600 €. Die Versicherung argumentierte gegenüber unserer Mandantin, dass die 30-tägige Frist zum Widerruf des Vertrages bereits abgelaufen sei und eine Rückzahlung der 100.000 € somit nicht in Betracht käme.

 

Was ist ein Leibrentenvertrag?

Ein Leibrentenvertrag ist eine spezielle Form des Versicherungsvertrages, bei dem eine Person (der Versicherungsnehmer) eine einmalige Kapitalzahlung oder regelmäßige Beiträge an eine Versicherungsgesellschaft leistet. Im Gegenzug verpflichtet sich die Versicherung, dem Versicherungsnehmer ab einem bestimmten Zeitpunkt, oft dem Eintritt in den Ruhestand, eine lebenslange Rente auszuzahlen. Die Höhe der Rente hängt in der Regel von der Höhe der eingezahlten Summe, dem Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsbeginn und weiteren vertraglichen Vereinbarungen ab. Leibrentenverträge dienen primär der finanziellen Absicherung im Alter, indem sie ein kontinuierliches Einkommen garantieren, das nicht von der Lebensdauer des Empfängers abhängt.

 

Stellungnahme durch Fachanwalt für Versicherungsrecht

Das Team von Kraemer.Law fertigte daraufhin eine Stellungnahme für den Ombudsmann für Versicherungen. Neben der Tatsache, dass die Versicherung für den Zugang der Dokumente, welche die Widerrufsfrist auslösen, beweisbelastet ist, konnte der Vertrag aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt Bestand haben. Insbesondere lag hier eine arglistige Täuschung durch den Versicherungsvertreter vor, der – trotz Kenntnis von dem gesundheitlichen Zustand des über 80-jährigen Versicherungsnehmers – die Leibrente als passendes Produkt anpries. Betont wurde von diesem, dass die Summe im Todesfalle zur Auszahlung an die Erben gebracht würde. Dies ist jedoch bei dem vereinbarten Vertrag nicht der Fall.

Zudem haftet der Versicherer dem Versicherungsnehmer auch für einen Schaden, der durch eine Falschberatung entsteht. Hier wurde ein gänzlich unpassendes Produkt verkauft, was in der Lebenssituation des Versicherungsnehmers schlicht sinnlos war. Selbst, wenn der Versicherungsnehmer das 96. Lebensjahr erreicht hätte, hätte sich die eingezahlte Summe nicht amortisiert.

 

Ergebnis: Erfolgreiche Rückabwicklung

Nach der ausführlichen Stellungnahme der Kanzlei zu diesen Punkten half der Versicherer der Beschwerde ab und zahlte die Summe von 100.000 € an die Erbengemeinschaft aus. Über das Ombudsmannverfahren konnte der Streit somit schnell, kosteneffektiv und zur vollen Zufriedenheit der Mandantschaft gelöst werden.

 

Fazit: Schutz vor Falschberatung

Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung des Schutzes von Verbrauchern vor Falschberatung und die Rolle des Ombudsmanns bei der Beilegung von Streitigkeiten. Er zeigt auch, wie wichtig professionelle rechtliche Unterstützung in komplexen Erbschaftsangelegenheiten ist.

 

 

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