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Markus Krämer
11Gedenken Flutkatastrophe Ahrtal
Am 14. Juli jährt sich zum zweiten Mal die verheerende Flutkatastrophe, die das Ahrtal und seine Bewohner*innen erschütterte. Die Auswirkungen dieser Naturkatastrophe sind nach wie vor spürbar, doch die Solidarität und Unterstützung für die Flutopfer sind ungebrochen. Wir von Kraemer.Law, haben seit Beginn der Tragödie an der Seite der Betroffenen gestanden und helfen weiterhin, ihre...
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11Unterschied bei Haus mit Elementarversicherung und Hausratversicherung bei Flut und Unwetter
In der Welt der Versicherungen gibt es verschiedene Arten von Policen, die dazu dienen, unser Eigentum und unsere finanzielle Sicherheit zu schützen. Besonders in Bezug auf Hochwasser- oder Unwetterschäden ist es von entscheidender Bedeutung, eine geeignete Versicherungsdeckung zu haben.
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11Restaurantbrand: Versicherer muss nicht zahlen
In dem Urteil vom 24. Mai 2023 mit dem Aktenzeichen 9 O 3254/21 wurde entschieden, dass ein Versicherer nach einem Brand in einem Restaurant nicht zahlen muss, wenn die Versicherungsnehmerin ihre Mitwirkungspflichten zur Aufklärung des Schadensfalls vorsätzlich verletzt.
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11Logo des Bonner SC Sponsorings
Ab dem 1. Juli 2023 wird Kraemer.Law offizieller Sponsor des Bonner SC werden, eine Partnerschaft, die unsere tiefe Verbundenheit und Hingabe für unsere lokale Gemeinschaft zum Ausdruck bringt.
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11Umgang im Schadenfall
Erfahren Sie, wie Sie sich im Schadensfall verhalten sollten, um Ihre Versicherungsleistungen zu sichern.
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Probleme im Kompositversicherungsrecht? Entdecken Sie in unserem Expertenratgeber die häufigsten Schwierigkeiten und erhalten Sie hilfreiche Tipps, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
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Der Mandant hatte vor dem LG Memmingen gegen die AXA auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente geklagt, nachdem die AXA den Vertrag in der Leistungsprüfung wegen vermeintlicher Falschangaben im Versicherungsvertrag angefochten hatte. In der ersten Instanz folgte das Gericht der Argumentation der AXA.
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Ein Flutbetroffener, der nicht elementarversichert ist, hat Glück im Unglück. In seinem Antrag auf Wiederaufbauhilfe für sein beschädigtes Gebäude legt er der Bezirksregierung ein Gutachten vor, in dem die Schadenssumme ausgewiesen ist. Daraufhin erhält er sofort 40% der Fördersumme, um sanieren zu können.
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Nachdem unsere Mandantin versuchte, Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beziehen, sollte sie zunächst mit einem Angebot von Seiten des Versicherers abgespeist werden. Rechtsanwalt Krämer riet ihr von der Annahme ab und erzielte ein Leistungsanerkenntnis des Versicherers.
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Das Landgericht Koblenz hat heute in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass die Schäden im Ahrtal durch Überschwemmungen infolge von Starkregen eingetreten sind.
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